Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 15.04.2020 um 17:44
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Sie würden den Verkauf von BU-Versicherungen sicher erleichtern, trotzdem mag Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel Schüler-Klauseln in diesen Tarifen nicht. Warum das so ist, erfahren Sie in seiner neuen Kolumne.

Viele Vermittler sehen sich als Berater und nicht als Verkäufer. Das ist eine schöne Umschreibung der Eigensabotage. Ich weiß das. Ich bin darin Meister. Aber ich lerne täglich dazu. Trotzdem passiert es mir immer wieder, dass ich verkäuferische Vorteile nicht nutze, weil ich es mit meinem Verständnis einer ehrlichen Beratung nicht vereinbaren kann.

Ein Beispiel hierfür ist die Schüler-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich bin mir sehr sicher, dass es die Eltern, die das für ihr Kind abschließen möchten, sehr beruhigt, wenn ich erzähle, dass ich die beste Schüler-Klausel rausgesucht habe. Das würde mich dem Verkauf sicherlich schnell näherbringen.

Leider ist es so, dass ich den Sinn einer solchen Klausel nicht verstehe. Zum einen ist es doch ausreichend, wenn die Tätigkeiten des Schülers als Beruf angesehen werden. Es gibt in meinen Augen keine Klausel, die den Schüler besserstellt als das. Vor allem dann, wenn wir davon ausgehen, dass die Hausaufgabe zur Tätigkeit des Schülers dazugehört. Somit ist dann auch der Schulweg als Reisetätigkeit vom Versicherungsschutz gedeckt, da ich als Schüler ja täglich zwischen zwei Arbeitsplätzen wechsle.

Was wirklich geregelt werden müsste, ist die konkrete Verweisung bei Schülern. Wann soll das wie möglich sein? Einkommen muss egal sein, Ansehen ist auslegungsbedürftig und darüber hinaus dürfte den Schüler ohne Abschluss ja so ziemlich jeder Beruf überfordern, oder? Das wäre mal spannend.

BU-Fälle bei Schülern meist eindeutig

In den allermeisten Fällen wird die Berufsunfähigkeit bei Schülern eindeutig sein. Ein komplizierter Beinbruch, der es mehr als sechs Monate nicht möglich macht, mit dem Zug zur Schule zu kommen, ist möglich. Aber in den meisten Fällen wird es um psychische Probleme oder schwere Erkrankungen gehen. Also ist es auch nicht so wichtig, ob ich auf eine andere Schulart verwiesen werden könnte oder nicht. Was das bringen sollte, ist mir eh nicht ganz klar.

Zu guter Letzt ist es schlicht und einfach so, dass der Schüler, den ich mit 15 Jahren versichere, noch 3 bis 4 Jahre Schüler ist und anschließend 48 Jahre irgendwas anderes. Ich weiß nicht, ob die 3 bis 4 Jahre der Schwerpunkt der Beratung sein sollten. Eine Empfehlung deswegen für den einen und nicht den anderen Versicherer birgt in meinen Augen gewisse Risiken. Es ist halt vertrieblich leichter, dem Schüler die scheinbaren Argumente für Schüler zu liefern.

Aber ich rege mich da nicht mehr auf.

Mittlerweile denke ich mir: Je schlechter das vom Kunden gewünschte Produkt, umso wichtiger ist es, dass er von mir begleitet wird. Sonst ist er im Leistungsfall ja völlig aufgeschmissen. Für mich selbst gilt übrigens noch: Je schlechter das Produkt, desto nachvollziehbarer muss die Beratungs-Dokumentation sein.

kommentare
Andreas Seidl
Vor 5 Jahren

Hi Philip, wie immer Danke für Deine offene Meinung. Ja, die Zeit nach der Schule sollte der Focus der Beratung sein. Es gibt aber auch Fälle, wo ein Gymnasiast aufgrund psychischer Belastung länger krank ist und der Arzt aufgrund weniger Belastung einen Schulwechsel empfiehlt. Dann sollte man im besten Fall eine Beratungsdokumentation zur Hand haben, wo ein Anbieter mit einer passenden Schülerklausel ausgewählt wurde oder aber zumindest, dass der Kunde nicht der Empfehlung des Vermittlers gefolgt ist 🙂

    Philip Wenzel
    Vor 5 Jahren

    Der Psychiater würde also einen Wechsel auf die Realschule oder auf die Mittelschule empfehlen, weil die weniger stressig ist?
    Nur Mal angenommen, das würde passieren… Könnte der Versicherer konkret verweisen? Wäre die Lebensstellung und das Ansehen das gleiche?

    Wie auch immer… Jeder darf eine Schüler-Klausel nehmen, wenn die Annahme gut ist. Problematisch ist es in meinen Augen nur, wenn ich einen Vertrag wegen einer Schüler-Klausel empfehle, sie aber sonst Nachteile hat.

    Am Ende gebe ich aber nur Informationen. Der Kunde darf entscheiden und ich dokumentiere seine Entscheidung ?

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Andreas Seidl
Vor 5 Jahren

Hi Philip, wie immer Danke für Deine offene Meinung. Ja, die Zeit nach der Schule sollte der Focus der Beratung sein. Es gibt aber auch Fälle, wo ein Gymnasiast aufgrund psychischer Belastung länger krank ist und der Arzt aufgrund weniger Belastung einen Schulwechsel empfiehlt. Dann sollte man im besten Fall eine Beratungsdokumentation zur Hand haben, wo ein Anbieter mit einer passenden Schülerklausel ausgewählt wurde oder aber zumindest, dass der Kunde nicht der Empfehlung des Vermittlers gefolgt ist 🙂

    Philip Wenzel
    Vor 5 Jahren

    Der Psychiater würde also einen Wechsel auf die Realschule oder auf die Mittelschule empfehlen, weil die weniger stressig ist?
    Nur Mal angenommen, das würde passieren… Könnte der Versicherer konkret verweisen? Wäre die Lebensstellung und das Ansehen das gleiche?

    Wie auch immer… Jeder darf eine Schüler-Klausel nehmen, wenn die Annahme gut ist. Problematisch ist es in meinen Augen nur, wenn ich einen Vertrag wegen einer Schüler-Klausel empfehle, sie aber sonst Nachteile hat.

    Am Ende gebe ich aber nur Informationen. Der Kunde darf entscheiden und ich dokumentiere seine Entscheidung ?

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content