Unternehmensberater Peter Schmidt, Chef von Consulting & Coaching Berlin © Consulting & Coaching Berlin
  • Von Redaktion
  • 09.01.2023 um 17:51
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N2U3? Diese kryptische Reihung erinnert manche womöglich an die beliebten Star-Wars-Figuren R2D2 und C3PO. Wer aber als Makler zu den Sternen greifen will, sollte die N2U3-Methode durchaus einmal erproben. Was dahinter steckt, erklärt Unternehmens- und Nachfolgeberater Peter Schmidt in seiner ersten Kolumne im neuen Jahr.

U2 – Unabhängigkeit vom Schwerpunkt Neugeschäft 

Diese Handlungsempfehlung richtet sich vor allem an Maklerunternehmen mit einem Anteil von sogenannten Neugeschäft am Umsatz von über zehn Prozent. Meine Empfehlung: Befassen Sie sich 2023 besonders mit Ihrem Bestand. Ihre Kunden haben viele Verträge zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten, von denen Sie nichts wissen. Fordern Sie diese Verträge konsequent ein. Daraus ergeben sich zahlreiche Zusatznutzen Ihre Kunden und für das Maklerunternehmen:

Neugeschäft ist willkommen und immer eine gute Ergänzung des Bestandsgeschäftes und der daraus resultierenden Bestandscourtagen. Aber genau die Bestandsvergütungen bestimmen den Wert des Unternehmens, wenn es einmal an den Verkauf gehen sollte. Arbeiten Sie deshalb konzentriert in Ihrem Bestand, bauen Sie diesen aus und stärken Sie so die Nachhaltigkeit und Zukunft Ihres Unternehmens. Gerne bin ich bei der Förderung des „Bestandsgoldes“ behilflich.

U3 – Unabhängigkeit von 1-Vertragskunden

Im Zusammenhang mit U2 sollten Sie sich für 2023 mehr Konsequenz im Umgang mit 1-Vertragskunden 2023 vornehmen. Sachwalter und echter Makler für Ihre Kunden können Sie nur sein, wenn Sie weitgehend alle Verträge der Kunden betreuen. Selbst Sparten-Maklerverträge verhindern nicht, dass Sie genau bei diesem Kunden mit einem KFZ-Vertrag oder einem Moped-Kennzeichen in Haftungsprobleme kommen, denn auch ein mündlich oder unausgesprochen konkludenter Maklervertrag führt zu einem umfassenden Vertrag.

Seien Sie sich bewusst, dass ein konkludentes Handeln im Rechtsverkehr auch dann vorliegt, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt. Der kleine Nebensatz vom Kunden, der vom Makler vielleicht überhört wurde, dass der Kunden sich eine Balkon-Photovoltaikanlage angeschafft habe und diese beim Sturm einen Sachschaden verursacht hat, kann bereits zu einem Beratungsvertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung führen. Schaffen Sie deshalb Klarheit mit Ihren Kunden. 1-Vertragskunden haben bei Maklern – bis auf Ausnahmen – wirklich nichts zu suchen. Vermeiden Sie Haftungsprobleme und nutzen Sie die Vorteile aus U2.

Fazit:  Das neue Jahr 2023 bietet viele Chancen für Maklerunternehmen. Es gilt aber auch deutliche Anpassungen der Geschäftsstrategie vorzunehmen, denn die Zeiten haben sich geändert. Stellen Sie sich den Herausforderungen – gerne auch mit N2U3. Nutzen Sie innovative Erfolgsrezepte für Ihren persönlichen neuen Kurs. Halten Sie es 2023 gerne mit einem etwas derben Spruch von Albert Einstein:

Auf Veränderungen zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof stehen und auf ein Schiff warten.“

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