Versicherungsmakler Philip Wenzel. © privat
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  • 05.10.2016 um 09:50
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Die Swiss Life war einer der ersten Versicherer, die in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt haben. Mit der Überarbeitung hat man sich Zeit gelassen. Jetzt hat das Produkt aber Potenzial, die Swiss Life wieder unter die Top-3-BU-Anbieter zu bugsieren, meint Versicherungsmakler Philip Wenzel in seinem Produkttest.

Eine deutliche Verbesserung zu den alten Bedingungen der Swiss Life ist die Klarstellung bei der Berufsunfähigkeit von Schülern. Hier ist nun explizit erwähnt, dass eine abstrakte Verweisung auf andere Schulformen nicht erfolgt. Ebenso heißt es nun, dass der Schüler außerstande sein muss, am „bisherigen regulären“ Unterricht teilzunehmen. Durch diese Formulierung wird die Definition näher an die normale BU-Klausel gerückt, die auf die zuletzt oder bisher ausgeübte Tätigkeit abzielt. Das war notwendig, da ein regulärer Schulunterricht im Zweifel auch ein Einzelunterricht sein kann, sofern der Lehrer vom zuständigen Kultusministerium zugelassen ist.

Die Swiss Life definiert sehr genau, was ein Ausscheiden und was eine Unterbrechung des Berufslebens ist. Während dieser Zeiten, etwa bei Arbeitslosigkeit, wird der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft. Nach einer fünf Jahre bestehenden Elternzeit oder einem freiwilligen Wechsel zum Hausmann würde dann dieser „Beruf“ der Prüfung zugrunde gelegt werden, da dies einem Berufswechsel gleichkäme.

Ausscheiden aus dem Berufsleben

Diese Klarstellung ist im Sinne der Transparenz sehr zu begrüßen, da davon auszugehen ist, dass alle Versicherer so verfahren würden. Während einer länger dauernden Elternzeit sollte aber grundsätzlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt werden, was für den Kunden in Bezug auf die konkrete Verweisung von Vorteil wäre. Einer Elternzeit ist zwar eine gewisse Freiwilligkeit zu unterstellen, allerdings sollte der Status auch einen gewissen Schutz genießen.

Das Fazit Unterm Strich ist der neue Tarif der gelungene Versuch, wieder in die Top 3 der BU-Versicherer aufzuschließen. Für 1.000 Euro Rente zahlt der 36-jährige Bürokaufmann bis zum Endalter 67 bei 2 Prozent Leistungsdynamik 49,15 Euro (75,61 Euro brutto). Der Mechatroniker zahlt 78,82 Euro (121,26 Euro brutto).

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