Psychische Erkrankungen wie Depressionen führen inzwischen am häufigsten dazu, dass Menschen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. © picture alliance / empics | Dominic Lipinski
  • Von Karen Schmidt
  • 15.12.2020 um 15:50
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Einer der Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Den umfangreichsten Schutz bietet eine BU-Versicherung, die aber nicht jeder bekommt. Auch in die Grundfähigkeitsversicherung halten psychische Auslöser daher mehr und mehr Einzug.

Bei zu viel und zu früher Leistung ist der Preisvorteil futsch

Und das hat auch seinen Grund, stellt der Versicherer Zurich klar: „Wenn man die Grundfähigkeitsversicherung so aufbläht, dass sie immer dann zahlt, wenn auch die BU-Versicherung leistet, hätte sie keinen Preisvorteil mehr. Außerdem müsste die Risikoprüfung so verschärft werden, dass die Personen mit Vorerkrankungen, die jetzt keine BU erhalten, auch bei der Grundfähigkeitsversicherung außen vor wären.“

Was in den Grundfähigkeitsversicherungen abgesichert ist, sind „Standard-Auslöser“ wie geistige Leistungsfähigkeit, Orientierungssinn und Intellekt. Diese sind in vielen Tarifen zu finden. „Dann gibt es noch Schizophrenie und schwere Depression, die, wenn ein Versicherer sie anbietet, meist als Zusatzbaustein gewählt werden können“, erklärt Morgen-&-Morgen-Geschäftsführer Schiffels.

Leistungsauslöser unterscheiden sich

Was genau muss dabei laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorliegen, damit die Grundfähigkeit als „verloren“ gilt? Das kommt, wie so oft, auf den Versicherer und seine Tarifbedingungen an. Ein Leistungsauslöser bei der Zurich im Bereich Psyche ist etwa eine gerichtlich angeordnete Betreuung, konkret: „Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist versichert, wenn für die versicherte Person durch ein deutsches Gericht für mindestens sechs Monate ununterbrochen ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wurde. Die Notwendigkeit der Betreuerbestellung muss in jedem Fall durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen sein.“

Die Signal Iduna definiert in ihrer Grundfähigkeitsversicherung SI Work-Life Komfort-Plus den Verlust des Intellekts zum Beispiel wie folgt:

Ein Verlust der Grundfähigkeit Intellekt (geistige Leistungsfähigkeit) liegt vor, wenn die versicherte Person in Bezug auf das Gedächtnis, das Konzentrationsvermögen, die Aufmerksamkeit, die Auffassungsgabe, die Orientierungsfähigkeit oder die Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten (zum Beispiel Körperhygiene, Selbstversorgung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Essen, Ankleiden, Vereinbarung von Terminen) eigenständig auszuüben. Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Neurologie auf Basis einer ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopathologischer Untersuchung unter Verwendung psychometrischer Tests zu stellen. Die anerkannten Tests müssen dafür geeignet sein, eine durch Unfälle und / oder Erkrankungen erworbene Minderung der Intelligenz nachzuweisen (zum Beispiel Hamburg-Wechsler-Intelligenztest). Hierbei muss bei der versicherten Person festgestellt werden, dass ihre geistige Leistungsfähigkeit im Bereich der unteren 10 Prozent der zur Normierung verwendeten vergleichbaren Altersstichprobe liegt.

Solche detaillierten Leistungsauslöser gibt es aber nicht immer, weiß Schiffels. „Es gibt hier sehr allgemeine und auch speziellere Regelungen. Ein Beispiel für eine allgemeine Regelung etwa im Bereich Konzentration wäre: ‚Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung gehört‘ “, sagt er.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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