BU-Experte Gerhard Pscherer © Gerhard Pscherer
  • Von Redaktion
  • 12.08.2016 um 14:55
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Menschen, die in gefährlichen Berufen tätig sind oder Vorerkrankungen haben, haben oft eingeschränkte Möglichkeiten, ihre eigene Arbeitskraft abzusichern. Inwiefern sich für diese Zielgruppen eine Risikovoranfrage lohnt, erläutert im Interview BU-Experte Gerhard Pscherer.

Die Risikovoranfrage und deren Ergebnis werden dem Antrag beigefügt, und im Antrag selbst darauf verwiesen. Sofern der Kunde im Antrag keine neuen oder weiteren Risikoangaben zu seiner Gesundheit, seinem Beruf, seiner Freizeit und möglichen Sonderrisiken macht, steht einer – hoffentlich zügigen – Ausfertigung des Versicherungsscheins wohl nichts im Wege.

Bei zunehmend nicht mehr möglichen anonymisierten Risikovoranfragen – immer weniger Versicherer akzeptieren diese inzwischen – hat der Makler die Bestimmungen des Datenschutzrechts zu beachten, da er in diesen Fällen sehr sensible Kundendaten an Dritte weitergibt. Das ist tagtäglich in der Praxis ein ernstes Problem.

Wie groß sind die Unterschiede der Versicherer bei den Ergebnissen von Risikovoranfragen?

Die Unterschiede waren und sind beachtlich und hängen wohl auch von den positiven wie negativen Erfahrungen der einzelnen BU-Versicherer ab. Sie können sich zudem im Laufe der Jahre ändern – zum Beispiel aufgrund der deutlichen Zunahme psychischer Erkrankungen bei BU-Leistungsfällen.

Welche Kosten entstehen dem anfragenden Makler beziehungsweise seinem BU-Interessenten durch Risikovoranfragen?

Sofern der Makler mit seinen Kunden keine separate und wirksame Vergütungsvereinbarung trifft, obliegt es seiner kaufmännischen Kalkulation, Aufwand und Ertrag in ein unternehmerisch positives Verhältnis zu befördern. Hierzu gehören auch die richtige Reihenfolge sowie das Abstandnehmen. Seitens der Versicherer und der Tool-Anbieter entstehen dem Makler keine Kosten.

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Inwieweit ist es möglich, nicht nur über verschiedene Gesellschaften, sondern auch über verschiedene Versicherungstypen eine Risikovoranfrage zu stellen? Prüfen Versicherer, falls eine BU nicht in Frage kommt, automatisch auch die Versicherbarkeit über alternative biometrische Konzepte wie Multi-Risk, Erwerbsunfähigkeit oder Dread Disease?

Das ist möglich, und das ergibt sehr viel Sinn. Oft ist BU-Schutz nicht oder nur mit Erschwernissen erhältlich, alternative Versicherungsarten dagegen zu deutlich vorteilhafteren Konditionen. Werden diese gleich mit ausgewiesen, dann liegen sofort Ergebnisse vor, die mit den Kunden besprochen werden können.

Wenn Versicherer diese alternativen Produkte in ihrem Portfolio haben, dann gehört es dazu, dass sie diese anbieten, wenn sie im Einzelfall BU-Schutz nur mit Erschwernissen oder gar nicht anbieten.

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