Eric Bussert, Vertriebsvorstand bei der HanseMerkur © HanseMerkur
  • Von Redaktion
  • 05.11.2019 um 09:43
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Warum Beamte, An­wärter und Referendare weiterhin in der PKV am besten aufgehoben sind und welche Vorteile der Tarif Be Fit der HanseMerkur bietet, erläutert Vertriebsvorstand Eric Bussert im Interview.

Pfefferminzia: Wie beurteilen Sie die Initiative einiger Länder, Beamtenanwärtern eine pauschale Beihilfe zu zahlen und ihnen so die GKV schmackhaft zu machen?

Eric Bussert: Sie sprechen vom „Hamburger Modell“, das Beamte, Anwärter und Referendare vom Verbleib in der GKV überzeugen soll. Ich halte die PKV gerade für diese Zielgruppe für die deutlich bessere Wahl. In meinen Augen entzaubert sich das „Hamburger Modell“ von selbst. Der bayerische Finanzminister, Albert Füracker, spricht übrigens von unkalkulierbaren Mehrbelastungen für den Landeshaushalt und lehnt das „Hamburger Modell“ rundheraus ab.

Welche Vorteile bietet eine PKV für Beamte, Anwärter oder Referendare?

Nicht nur Beamte profitieren von der Beihilfe, sondern auch deren Ehepartner, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen, und deren Kinder. Bei pensionierten Beamten reduzieren sich die PKV-Beiträge, denn die Beihilfe steigt mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. All das fehlt Beamten in der GKV. Erschwerend kommt hinzu: Wer sich als Beamter einmal im Rahmen des „Hamburger Modells“ für den Arbeitgeberzuschuss und für die GKV entschieden hat, kann nicht mehr mit der klassischen Beihilfe in die PKV. Wechselt ein Beamter in ein Bundesland, das nur die klassische Beihilfe anbietet, kann er zwar in die PKV wechseln, Voraussetzung ist dann allerdings, dass sein Gesundheitszustand versicherbar ist. Ist dies wegen gravierender Vorerkrankungen nicht der Fall, müsste er in der GKV bleiben und den gesamten Beitrag einschließlich des sonst üblichen Arbeitgeberzuschusses selbst zahlen.

Welche Faktoren müssen Berater bei der Zielgruppe der Beamten besonders beachten?

Berater kommen nicht umhin, sich intensiv mit dem Beamtenrecht von Bund und Ländern auseinanderzusetzen und ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Gleiches gilt für Sozialversicherungsfragen. Anpassungsbedarf des PKV-Schutzes besteht bei Beamten etwa durch die Geburt von Kindern, das Entstehen, den Wegfall oder die Änderung eines Beihilfeanspruchs des Ehepartners, bei einem Wechsel der Dienststelle oder durch den Eintritt in den Ruhestand. Auch für diese Zielgruppe gilt: Ein fundiertes Fachwissen und die Beratung auf Augenhöhe im Dialog mit dem Kunden zur Auslotung seines Bedarfs wirken überzeugend.

Welche Leistungsmerkmale umfasst Be Fit? Gibt es Alleinstellungsmerkmale?

Das Team ist der Star. Will sagen, die Auswahl aus der Gesamtheit der individuell wählbaren Tarifbausteine sorgt für einen passgenauen Versicherungsschutz. Be Fit lässt sich an alle Beihilferegelungen anpassen. Herausragend: Für Brillengläser gibt es keine tariflich beschränkte Höchstleistung. Sie werden zu 100 Prozent übernommen. Auch bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz ist zusammen mit der Beihilfe eine komplette Übernahme der Kosten möglich. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes übernimmt die HanseMerkur beim Be Fit die Unterbringung im Einbettzimmer. Anwärter und Referendare haben während ihrer Ausbildung Anspruch auf die volle Leistung. Zusätzlich können Leistungen aus dem Beihilfeergänzungstarif, Kurtagegeld, Auslandsreisekranken- und Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wie läuft der Wechsel vom Anwärter in den Beamtenstatus versicherungstechnisch ab?

Alle Leistungsarten, die während der Ausbildung versichert waren, bleiben bei der Umstellung in die Normaltarife bestehen – ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Der Hauptunterschied zwischen den Anwärter- und den Zieltarifen ist, dass der Kunde nach der Ausbildung Alterungsrückstellungen aufbaut. Sind Höchstsätze in den ersten Versicherungsjahren für die Leistungsregulierung vorgesehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, wird die Zeit der Ausbildung angerechnet. Bei der HanseMerkur bekommt der Kunde auf Wunsch nach der Ausbildung einen Kurtagegeldtarif ohne Risikoprüfung, auch wenn er den während der Ausbildung nicht versichert hatte.

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