Ein Ferienhäuschen in Norwegen: Ferienimmobilien sollten gut abgesichert sein. © Bild von David Mark auf Pixabay
  • Von Jens Lehmann
  • 04.11.2020 um 17:46
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Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind Ferienimmobilien eine interessante Geldanlage. Doch das wertvolle Eigentum im In- oder Ausland benötigt umfassenden Versicherungsschutz.

Die Gebäudeversicherungsprämie für Ferienimmobilien liegt in der Regel etwas über der für ein selbst bewohntes Haus. Denn das Risiko ist groß, dass zum Beispiel ein Leck in der Wasserleitung bei längerem Leerstand im Winter lange unentdeckt bleibt und sich der Schaden ausweitet. „Wir hatten gerade so einen Fall, bei dem ein Defekt am Wasserhahn von November bis März unentdeckt geblieben ist“, sagt Holst, der selbst mehrere Ferienimmobilien vermietet. „Der gesamte Holzboden in der Küche war ruiniert und musste komplett raus.“ Nicht versicherte Vermieter kostet ein solcher Zwischenfall schnell einen ganzen Jahresgewinn.

Ein großes finanzielles Risiko für Eigentümer von Ferienimmobilien deckt die Gebäudeversicherung allerdings nicht ab: „Kann das Haus oder die Wohnung nach einem Schaden für die Dauer der Sanierung nicht vermietet werden, übernimmt die Gebäudeversicherung nur den einfachen Mietausfall entsprechend dem Mietspiegel, nicht aber den entgangenen Gewinn nach Paragraf 252 BGB, der für Vermietungen passend ist.“

Vertragsausfallpolice für die regelmäßigen Zahlungen

Die Höhe der Versicherungszahlung orientiere sich nur an der ortsüblichen Miete. Auf Fehmarn betrage sie durchschnittlich beispielsweise etwa 9,50 Euro. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung zahle der Versicherer demnach monatlich 570 Euro an den Eigentümer. Zum Vergleich: In der Hauptsaison könnte die Ferienimmobilie auf Fehmarn je nach Lage und Ausstattung bis zu 3.000 Euro, also die fünf- bis sechsfache Gewinnsumme, einbringen.

Wer dieses Risiko nicht selbst tragen möchte, kann sich mit einer Vertragsausfallversicherung absichern. „Gerade für eine kreditfinanzierte Wohnung, bei der Zins und Tilgung aus den Mieteinnahmen bestritten werden, ist ein solcher Schutz sehr wichtig“, sagt Holst. Sonst könne eine längere Zwangspause an die wirtschaftliche Substanz gehen. Je nach Ausgestaltung der Police zahlt die Versicherung auch in besonderen Fällen, zum Beispiel wenn als Folge der Corona-Pandemie die Gäste für die Ferienimmobilie ausbleiben.

Rechtsschutz gegen Streitigkeiten mit den Mietern

Hin und wieder kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen dem Immobilienbesitzer und den Gästen. Oft geht es dabei um Schäden im Haus oder in der Wohnung, die der Mieter verursacht hat. Die Bereitschaft, den Schaden zu begleichen, steht und fällt oft mit der Frage, ob der Mieter eine private Haftpflichtversicherung hat oder nicht. Aus eigener Tasche wollen manche Feriengäste nicht für von ihnen verursachte Schäden zahlen, und es kommt zum Streit über die Kosten.

Für solche Fälle empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten die Anwalts- und Gerichtskosten trägt. Die Police ist auch deshalb sinnvoll, weil es immer wieder geschieht, dass Mieter die Buchung der Ferienimmobilie kurzfristig zurücknehmen, bevor sie eine Anzahlung geleistet haben. Auf die Übernahme der Stornokosten warte mancher Vermieter dann vergebens, so Experte Holst.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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