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Bundesrat auf seiner Tagung am 31. März 2023: Dort beschloss er einstimmig die Pflicht zur Elementarschadenversicherung © picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm
  • Von Andreas Harms
  • 03.04.2023 um 17:37
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Die Landesregierungen haben offensichtlich keine Lust mehr, dass der Staat nach Naturkatastrophen mit Hilfen in die Bresche springt. Sie haben sich nun für die Pflicht zur Elementarschadenversicherung ausgesprochen – und gleich noch ein paar Tipps für die Bundesregierung.

Der Bundesrat hat in der Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung eine eindeutige Position eingenommen. Die Mitglieder beschlossen einstimmig, dass eine solche Versicherung kommen muss. Und zwar bundesweit. „Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt“, heißt es dazu im Beschluss vom 31. März 2023. Den Antrag hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gestellt.

Das gibt das Gremium bekannt und fordert zugleich die Bundesregierung auf, „kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten“. Der Vorschlag soll die Kosten für private Haushalte in „zumutbaren Grenzen“ halten, aber zugleich sicherstellen, dass Hauseigentümer bei Katastrophen in ihrer Existenz geschützt sind. Und zwar möglichst zeitnah.

Und das Gremium geht ein bisschen ins Detail, damit die Regierung die Sache auch vernünftig erledigt. Sie soll berücksichtigen, dass unterschiedliche Grundstücke auch unterschiedlich gefährdet sind – es müsse also nach Risikostufen gestaffelte Tarife geben. Außerdem soll die Versicherungspflicht auf keinen Fall den Fehlanreiz setzen, dass die Menschen plötzlich mehr in katastrophengefährdeten Gebieten bauen. Und man könne auch gleich mal nachschauen, ob so eine Pflichtversicherung dafür sorgen kann, dass Hauseigentümer bauliche Schutzvorschriften besser einhalten.

Die Sorge der Regierung, dass die Menschen sich das nicht leisten könnten, stempelt der Bundesrat als kurzsichtig ab. Die Belastung sei im Schadenfall viel höher und könne im Extremfall sogar die Existenz bedrohen.

Auch in Bezug auf die rechtliche Seite gibt man sich gelassen. Man teile die Meinung der Justizminister, die allerdings etwas sperrig formuliert ist. Vereinfachen könnte man es ungefähr so: So eine Pflicht steht im Einklang mit der Verfassung („verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“), vor allem wenn beträchtliche Selbstbehalte oder ähnliches vorgesehen sind. Die könnten außerdem Fehlanreize bei der Eigenvorsorge vermeiden.

Den Grund für seinen Beschluss liefert der Bundesrat gleich in Punkt 1. Darin heißt es wie folgt: „Die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 mahnen zum Handeln. Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind unersetzlich. Der materielle Schaden sollte aber niemanden in Existenzangst versetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.“

Dass derzeit nur jedes zweite Gebäude entsprechend versichert ist, reiche nicht aus, so der Bundesrat weiter. Zu oft verdrängten die Menschen das Thema nach einer Katastrophe wieder und vertrauten darauf, selbst nicht betroffen zu sein. Auch hoffe man darauf, dass der Staat im Notfall einspringt. Darauf haben die Länderchefs allerdings ganz offenbar keine Lust mehr. Denn wörtlich heißt es: „An die Stelle spontaner staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.“ Warten auf bessere Zeiten sei keine Option.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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