Ein junger Shetland Sheepdog macht sich über einen Hausschuh her: In vielen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen. © picture alliance / imageBROKER | P. Wegner
  • Von Juliana Demski
  • 15.02.2022 um 15:27
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:10 Min

In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hundehalter nicht einheitlich geregelt. Tatsächlich entscheidet jedes Bundesland selbst, ob Vierbeiner haftpflichtversichert sein müssen oder nicht. Mancherorts kommt es sogar auf die Rasse an. Ein Überblick.

Bayern

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Pit Bull
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
  • Rottweiler

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Baden-Württemberg

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.

Rheinland-Pfalz

Versichert werden müssen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Saarland

Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.

Ein Bundesland geht hingegen einen ganz anderen Weg:

In Mecklenburg Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig – egal, um welche Rasse es geht.

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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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