Stephan Busch und Tom Wonneberger (v.l.) sind Versicherungsmakler bei der Progress Finanzplaner in Dresden. © Thomas Schlorke
  • Von Stephan Busch und Tom Wonneberger
  • 23.09.2020 um 10:36
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Die Generation Y und Notfallplanung, also Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co., gehören auf den ersten Blick kaum zusammen. Doch das stimmt nicht. Die Generation-Y-Experten Stephan Busch und Tom Wonneberger von Progress Finanzplaner zeigen, warum Makler und Vermittler das Thema auch und vor allem in der jungen Zielgruppe prominent platzieren sollten.

Zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind der Meinung, dass man Versicherungen im Leben einfach braucht. Das hat die Studie „Junge Erwachsene & Versicherungen“ des Marktforschers Yougov bereits 2017 gezeigt. Der Generation Y ist also bewusst, dass Versicherungen einen wichtigen und notwendigen Teil in der eigenen Lebensgestaltung darstellen.

Versicherungen sind jedoch nur der finanzielle Aspekt der eigenen Vorsorge: Wenn etwas kaputt geht, erhalte ich Ersatz. Wenn ich nicht mehr arbeiten kann, bekomme ich eine Rente. Doch was passiert, wenn es um den echten Worst Case geht? Wer kümmert sich dann? Wer beantragt Leistungen?

Notfallplanung = organisatorische Vorsorge

Zur finanziellen Vorsorge gehört auch die organisatorische. Hier kommt die Notfallplanung ins Spiel. Darunter verstehen wir Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Notfallplan, Notfallordner und ähnliches. Bei der Absicherung über Versicherungen sollte es in erster Linie um existenzielle Risiken, also den Worst Case gehen. Das sind bei jungen Menschen durchaus andere Fälle, als bei Hochbetagten. Hier spielen schwere Unfälle oder plötzliche schwere Erkrankungen eine größere Rolle. Die Notfallplanung sorgt dann im Fall der Fälle dafür, dass die Leistungen zum Beispiel auch zügig beantragt werden können.

Die Versicherungen sorgen also für das Was (=Geld) und die Notfallplanung für das Wie. Beides gehört aus unserer Sicht zusammen. Einen schweren Unfall oder eine plötzliche, lebensbedrohliche Erkrankung kann niemand ausschließen. Es ist sogar häufig so, dass sich die Kunden das eher vorstellen können, als die abstrakte Berufsunfähigkeit.

Andere Lebensumstände

Bei der Unterstützung junger Kundinnen und Kunden zum Thema Notfallplanung liegen häufig andere Lebensumstände vor, als bei älteren. Das sollten Sie berücksichtigen und aktiv ansprechen. Keiner dürfte eigene Kinder haben, die als Bevollmächtigte in Betracht kommen, da sie noch zu jung sind. Viele haben noch keinen Partner oder Partnerin, die diese Verantwortung übernehmen würde.

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Stephan Busch

Stephan Busch und Tom Wonneberger

Stephan Busch und Tom Wonneberger sind Versicherungsmakler und Inhaber der Progress Finanzplaner aus Dresden.

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