Beschäftigte aus der Pflegebranche demonstrieren in Schwerin für bessere Arbeitsbedingungen, also auch für mehr Geld © picture alliance/dpa | Jens Büttner
  • Von Andreas Harms
  • 29.08.2023 um 16:16
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:60 Min

Wer alte Leute pflegt, soll in den kommenden zwei Jahren deutlich mehr Geld erhalten. Zumindest wenn es nach dem Mindestlohn geht. Dafür sprach sich nun die Pflegekommission aus.

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen bundesweit steigen. Das meldet das Bundesarbeitsministerium. Demnach sprach sich die Pflegekommission dafür aus, dass die Mindestlöhne bis zum 1. Juli 2025 in zwei Schritten hinauf gehen sollen. Insgesamt würden sie dann um rund 16 Prozent über dem aktuellen Niveau liegen. Wie zuletzt üblich richten sich die neuen Werte danach, wie qualifiziert die Mitarbeiter sind.

Außerdem empfiehlt die Kommission neun Tage bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Der beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage.

Die aktuelle Pflegemindestlohn-Verordnung gilt noch bis 31. Januar 2024 und sieht den nächsten Lohnschritt für 1. Dezember 2023 vor. Mit den neuen Empfehlungen würden die Stufen wie folgt aussehen.

Pflegehilfskräfte
  • zurzeit: 13,90 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 14,15 Euro
  • ab 1. Mai 2024: 15,50 Euro
  • ab 1. Juli 2025: 16,10 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
  • zurzeit: 14,90 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 15,25 Euro
  • ab 1. Mai 2024: 16,50 Euro
  • ab 1. Juli 2025: 17,35 Euro
Pflegefachkräfte
  • zurzeit: 17,65 Euro
  • ab 1. Dezember 2023: 18,25 Euro
  • ab 1. Mai 2024: 19,50 Euro
  • ab 1. Juli 2025: 20,50 Euro

Die Zahlen für 2024 und 2025 sind lediglich Empfehlungen. Jetzt will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eben diese Werte in eine Verordnung packen. Dann wären sie verbindlich. Helfen dürfte es jedenfalls vielen Menschen. Laut Arbeitsministerium arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort