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  • Von Redaktion
  • 29.04.2015 um 14:17
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Entscheiden sich Ehepaare für das Berliner Testament, gehen sie häufig davon aus, dass der Partner Alleinerbe ist. Das jedoch stimmt so nicht, denn der Pflichtteilsanspruch der Kinder bleibt trotzdem erhalten. Worauf Ehepaare bei ihrem letzten Willen achten sollten.

Das Berliner Testament kommt einer Enterbung der eigenen Kinder gleich, sagt die Wirtschaftskanzlei WWS gegenüber dem Magazin Asscompact. Das allerdings sorge oft nicht nur für Streit in der Familie, sondern auch für Geldsorgen bei dem hinterbliebenen Partner. Denn wenn Kinder ihren Pflichtanteil einfordern, muss der Ehepartner nicht selten das gemeinsame Haus verkaufen, um seine Nachkommen auszahlen zu können.

Eine Lösung für dieses Problem sei jedoch die Pflichtteilsklausel. Dieser Kniff im Testament habe nämlich eine abschreckende Wirkung, erklärt WWS weiter. Denn wenn Kinder auf ihren Pflichtteil bestehen, würden sie nach dem Tod des zweiten Elternteils ebenfalls nur ihren Pflichtteil beanspruchen können.

Ein weiterer Punkt, der im Testament nicht fehlen sollte, sei zudem die Wiederverheiratungsklausel. Diese lege für den Fall einer erneuten Heirat fest, dass der Erbteil der Kinder sicher ist.

Neben der Frage, wer was bekommt, gelte es allerdings auch steuerliche Nachteile im Blick zu behalten. Denn liegt das zu vererbende Vermögen über dem Steuerfreibetrag, so drohe den Erben nach dem Tod des zweiten Elternteils die Doppelbesteuerung. Wichtig: Diese Klauseln sollten Eheleute unbedingt vor dem Tod eines Partners einbauen, denn danach könne das Testament nicht mehr geändert werden. Das gibt WWS zu bedenken.

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