Der Gesetzgeber hat bereits die Weichen für das neue Jahr gestellt: Versicherte und Vermittler müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 02.11.2017 um 11:38
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In gut zwei Monaten stehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen an: Was sich zum Jahreswechsel im Bereich Versicherungen tut – etwa bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, erfahren Sie hier.

Was sich in der geförderten Altersvorsorge zum 1. Januar 2018 ändert:

Rürup-Rente

Im Rahmen der Rürup-Rente steigt der Sonderausgabenabzug um zwei Prozentpunkte. Hintergrund: Beiträge zu einer Rürup-Rente können zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden – als Sonderausgaben (wie das genau geht, erfahren Sie hier).

Im Januar steigt der dazu mögliche Betrag auf 23.808 Euro (47.616 Euro bei Verheirateten). Tatsächlich ansetzbar sind davon 86 Prozent (im Vorjahr: 84 Prozent). Das bedeutet: Bei Beiträgen in Höhe der maximal möglichen Förderung von 23.808 Euro sind rund 20.475 Euro (40.950 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 47.616 Euro) steuerlich ansetzbar. Denn der Maximalbetrag kann erst im Jahr 2025 komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bis dahin steigt die Grenze jährlich aber schrittweise an.

Riester-Rente

Zudem wird die jährliche Grundzulage der auch über Steuervorteile geförderten sowie zusätzlich mit Kinderzulagen versehenen Riester-Rente auf 175 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es bei Riester viele weitere Verbesserungen, über die wir hier bereits berichtet haben.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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