- Von Redaktion
- 23.04.2014 um 14:02
Die Beratungs- und Betreuungsqualität der 50plus-Kunden würde durch die Maßnahme weiter ausgebaut. Das Ausbildungskonzept zum Generationenberater (IHK) basiert auf den folgenden vier Säulen:
- der rechtlichen Säule (Vorsorge- und Betreuungsvollmacht),
- der medizinischen Säule (Patientenverfügung),
- der finanziellen Säule (finanzielle Regelungen etwa für den Pflegefall),
- dem letzten Willen (testamentarische Regelung).
„Die Ansprache der Zielgruppe 50plus erfolgt nicht über die klassischen Themen Vorsorge oder Versicherungen. Als Interessewecker dienen Themen mit höchstem Interesse in dieser Zielgruppe wie Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung. 50plus-Kunden erwarten hier von ihrem Berater eine frühzeitige und umfassende Aufklärung, Unterstützung und konkrete Tipps“, heißt es vom Münchener Verein.
Die neuen Generationenberater führen mit dem Kunden eine Analyse durch und erarbeiten darauf aufbauend einen passenden Vorsorgevorschlag. Unterstützt werden sie dabei von Mitgliedern des branchenübergreifenden Expertennetzwerks 50plus, zu dem unter anderem das Institut für Erbrecht gehört, deren Mitglieder Fachanwälte für Erbrecht, Steuerberater und Notare sind.
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