Für Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow gehört die Gestaltung von Kaufverträgen für einen Maklerbestand zu den häufigsten anwaltlichen Tätigkeiten. © Jöhnke & Reichow
  • Von Redaktion
  • 02.04.2019 um 13:37
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Worauf kommt es bei einem Kaufvertrag zur Übertragung eines Maklerbestands an? Vor allem auf sechs Kriterien: Konkrete Definition des Kaufgegenstandes, Kaufpreis, Rechte und Pflichten, Datenschutz, Übernahme von Mitarbeitern sowie Wettbewerbsverbot. Der Hamburger Fachanwalt Jens Reichow erklärt diese wichtigsten Punkte in einem brandneuen Erklär-Video.

Hier geht es ebenfalls zum Video.

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