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  • Von Redaktion
  • 14.10.2013 um 16:13
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Flexible Vergütungsmodelle statt pauschaler Provisionsdeckelung: Das fordert die Mitgliederversammlung des Votum-Verbands. Die strikte Trennung von Honorar und Provision sei nicht sinnvoll.

„Nach der ersten Aufregung über die bekannt gewordenen Gedankenspiele der Versicherungsbranche muss die Diskussion nun versachlicht werden“, so Votum-Vorstand Lüder Mehren: „Wir wollen keine beratungsfreie Zone!“

Flexibel soll die Bezahlung sein, so die Grundforderung des Votum-Verbands. Ein Garantieprodukt etwa verursache weniger Beratungsaufwand als ein komplexes Fondsprodukt. Entsprechend sollte es auch unterschiedlich hohe Provisionen geben.

Der deutsche Gesetzgeber schieße mit seiner strikten Trennung von Provision und Honorar übers Ziel hinaus. Auf EU-Ebene sei das so nicht vorgesehen. Staatliche Eingriffe hätten in Großbritannien und skandinavischen Ländern zu  einem deutlichen Rückgang privater Altersvorsorge geführt. Dies müsse in Deutschland unbedingt vermieden werden.

Drei Eckpunkte fordert der Verband:

  • Das Beratungsangebot freier Vermittler muss erhalten bleiben. Und natürlich auch die wirtschaftlichen Grundlagen dafür. Denkbar sind deshalb Mischmodelle aus Honorar und Provision.
  • Eine qualifizierte Beratung zu klassischen Garantieprodukten liegt im Interesse der Produktanbieter. Sie sollen daher an flexiblen Lösungen mitarbeiten.
  • Hinsichtlich ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung brauchen Verbraucher Gesamtkonzepte. Das darf nicht hinter dem Tagesgeschäft zurücktreten. Zudem muss jedermann Zugang zu einer solchen Beratung behalten.

Bei der Mitgliederversammlung ging es aber nicht nur ums Geld. Vielmehr beschlossen die Mitglieder auch einen Vermittlerkodex. Er soll den vom GDV auf die Beine  gestellten Verhaltenskodex ergänzen.

Verantwortlich dafür sind neben Votum der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) und der Bundesverband der Assekuranzführungskräfte (VGA). Inhaltlich geht es um grundlegende Vertrauens- und Integritätsregeln, eine kundenorientierte Beratung, die Beachtung gesetzlicher Regeln sowie Datenschutz und Dokumentation.

Zudem enthält der Kodex Regeln für die laufende Kundenbetreuung und Umdeckungen. Und last but not least verpflichten sich die Mitglieder nicht nur zur Weiterbildung. Sie sollen auch die Unabhängigkeit in Vergütungsfragen sicherstellen und sich dem Ombudsmann-System unterwerfen.

Der Votum-Kodex im Wortlaut:

Für die Ausübung meiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler lege ich die nachfolgenden Regeln zugrunde:

  • Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erfolgt auf der Basis von Vertrauen, Integrität und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.
  • Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinenBedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breitedes Marktes erfolgt. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenenVergütungsinteresse.
  • Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesonderedie Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. § 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  • Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriftenbeachtet. Des Weiteren werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten.
  • Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.
  • Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört die Beratung und Betreuungdes Versicherungsnehmers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.
  • Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesemZusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  • Die stetige Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler.Entsprechende Nachweise der Weiterbildung werden stets vorgehalten.
  • Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen etc., wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als Versicherungsmakler keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  • Das bewährte Ombudsmannsystem der Versicherungswirtschaft bietet dem Kunden ein unabhängiges, unbürokratisches System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit Versicherungsunternehmen sondern auch mit Versicherungsvermittlern. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler auf das bestehende System in geeigneter Form hingewiesen.
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