Für das Versicherungsjahr 2020/2021 ist die Farbe des nötigen Kennzeichens für Mofas & Co. schwarz. © GDV
  • Von Redaktion
  • 10.02.2020 um 11:28
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Zum 1. März müssen Roller-, Mofa- und Mopedfahrer sich ein neues Kennzeichen besorgen. Denn dann startet die Saison 2020/2021. Wer den Wechsel verpasst, verliert seinen Versicherungsschutz.

Roller-, Mofa- und Mopedfahrer müssen zum 1. März das Versicherungskennzeichen ihrer Fahrzeuge austauschen. Die Farbe des Kennzeichens für die Saison 2020/2021 ist schwarz.

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Den Wechsel sollten Zweiradbesitzer dabei nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn: „Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der der Versicherten (BdV).

Die Versicherungspflicht betrifft dabei auch Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 Stundenkilometern und höchstens 45 Stundenkilometern. Das sei vielen Zweirad-Begeisterten nicht bekannt, so Boss. Auch E-Scooter unterlägen als sogenannte Elektrokleinst-Kfz immer der Versicherungspflicht. Sie dürften nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.

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