Wer füllt den Antrag auf Rechtsschutz aus? © Augusto Ordóñez / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 17.08.2022 um 13:27
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Oh nein! Es droht Streit, ein anderer Mensch droht mit Anwalt. Nicht schön, aber dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung. Doch wer füllt den Antrag aus? Man selber, oder geht man damit schon zum Anwalt des Vertrauens? Wir haben uns umgehört und sehr unterschiedliche Ansichten zusammengetragen.

Wobei: Geht es nach Dirk Möller, müssen Anwälte gar nicht unbedingt auf dem Papierkram alleine sitzen bleiben. „Ich helfe da gerne mit“, sagt der Versicherungsmakler aus Hamburg. Er habe aber auch schon beobachtet, dass wiederum Anwälte mit dieser Dienstleistung sogar werben. „Mandanten fühlen sich dann gleich gut aufgehoben“, sagt der Makler. Und es sei auch mitunter ganz gut, dass der Anwalt beim Leistungsantrag schon mit dabei ist, „dann ist der Kunde dem Rechtsschutzversicherer nicht ausgeliefert“. Zuweilen kommt es sogar vor, dass Kunden zum Anwalt gehen, ohne ihm überhaupt Bescheid zu sagen. „Ich kriege das dann erst hinterher mit“, so Möller.

Man muss allerdings dazusagen, dass Rechtsschutzfälle bei Dirk Möller nur ein paar Mal im Jahr auftreten. Riechen Kunden schon beim ersten Gespräch nach Knatsch – „unangenehme Zeitgenossen“ nennt der Makler solche Leute –, lehnt er sie durchaus ab.

Was die Versicherungsbedingungen sagen

Und wie sehen andere Versicherer die Sache? Die Advocard Rechtsschutzversicherung wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Deshalb haben wir in den Versicherungsbedingungen nachgesehen. Daraus geht hervor, dass der Versicherungsnehmer alle Anträge zu stellen hat, wörtlich: „Sie müssen uns den Rechtsschutzfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch.“ Das war erst einmal zu erwarten. Allerdings gibt es auch direkte Hinweise zu anwaltlichen Aktivitäten. Demnach müssen Versicherungsnehmer „Kosten verursachende Maßnahmen … nach Möglichkeit mit uns abstimmen“, soweit das zumutbar ist. Als Beispiel für so eine Maßnahme nennt Advocard: den Anwalt.

Das gleiche steht auch in den Allgemeinen Bedingungen der Arag, ebenfalls mit dem Wörtchen „müssen“. Auf unsere Anfrage zeigt man sich jedoch recht entspannt. Zwar sei der Rechtsschutzkunde der Vertragspartner, und man helfe auch gerne, wenn ein Fall ansteht. „Der Kunde kann aber auch Dritte mit der Meldung seines Rechtsschutzfalls beauftragen“, sagt Unternehmenssprecher Christian Danner. „Das sind in erster Linie Anwälte – aber auch Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsmakler können einen Rechtsschutzfall melden.“

Damit bestätigt sich das zu Beginn Angekündigte: Hier gibt es kein richtig und kein falsch. Es kommt einmal mehr auf Umstände und Akteure an.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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