Zahnärztin bei einer Behandlung. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 16.03.2016 um 23:13
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Zahnzusatzpolicen sind unter den privaten Zusatzversicherungen seit Jahren am beliebtesten. Trotzdem scheuen manche Bundesbürger einen Abschluss, weiß Finanzberater Dominik Hartmann. Das liegt vor allem daran, dass Recherchen im Internet die Interessenten mehr verwirrt als sie erhellt. Er hat daher zusammengefasst, worauf man beim Kauf einer Zahnzusatzversicherung achten sollte.

Art der Kalkulation

Zahnzusatzversicherungen können mit und ohne Alterungsrückstellungen abgeschlossen werden. Ohne bedeutet: Es gibt keinen Beitragsvorteil, wenn man den Tarif früh abgeschlossen hat, denn man rutscht immer in die nächste Alterskategorie und zahlt einen dem Alter entsprechenden Beitrag. Dies nennt man Art der Schadenversicherung. Von Art der Lebensversicherung spricht man, wenn ein Beitrag von vorne herein mit einem möglichst konstanten Beitrag kalkuliert wird. Sprich anfänglich zahlt man etwas mehr, um mit zunehmendem Alter den Beitrag dadurch finanzieren zu können. So wird es ja auch bei der privaten Krankenvollversicherung gemacht. Allerdings sollte man dabei auch auf den nächsten Punkt achten.

Beitragsanpassungen

Grundsätzlich können die privaten Krankenversicherer ja bekanntlich die Beiträge anpassen, wenn die tatsächlichen Gesundheitsausgaben gestiegen sind. Da es sich bei Zahnzusatzversicherungen um prozentuale Erstattungssätze handelt, sind diese Tarife natürlich auch hiervon betroffen. In viele Statistiken lässt sich ablesen, dass diese Ausgaben tatsächlich konstant steigen, zum Beispiel durch  steigende Löhne und Materialmehrkosten.

Tarifmäßige Besonderheiten und Einschränkungen

Hier liegt der Teufel im Detail. So haben manche Versicherer beispielsweise eine Beschränkung bei der Art der Versorgung, also beispielsweise keine Leistung für Implantate oder Inlays, oder aber die Beschränkung einer bestimmten Anzahl von Implantaten pro Kiefer. Das sollte man als Kunde und Patient wissen, damit es später nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Ein anderer Punkt ist die Berechnungen der Jahre bei der Zahnstaffel. Hier gibt es eine Unterscheidung zwischen Versicherungsjahr (volle zwölf Monate) und Kalenderjahr. Soll es zum Beispiel nach neun Monaten zu einer Erstattung bei einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro kommen, kann bei 90 Prozent der Eigenanteil zwischen 200 und 1.000 Euro liegen. Ein sehr großer Unterschied, meines Erachtens.

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