Polizeibeamten haben je nach Bundesland ein Anrecht auf Heilfürsorge oder Beihilfe ihres Dienstherren. Dennoch gibt es Versicherungslücken. © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 27.04.2021 um 12:20
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:05 Min

Beamte legen Wert auf eine hochwertige und umfassende Absicherung in Gesundheitsfragen. Was oft nicht bekannt ist: Verbleibende Versorgungslücken lassen sich über Ergänzungstarife zur Beihilfe in der privaten Krankenversicherung (PKV) schließen.

Beamte erhalten von ihren Dienstherren Beihilfe für ihre Gesundheitskosten. Dafür gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, sondern es gelten die jeweils aktuellen Beihilfevorschriften des Bundes sowie der Länder. „Bei der Beratung von Beihilfeberechtigten ist daher besonders die individuelle und passgenaue Produktauswahl wichtig. Denn jedes Bundesland in Deutschland agiert anders in Bezug auf Beihilferecht, Heilfürsorge und Zuwendungen“, weiß Enis Eisfeld, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Kees Finanzberater. 

Mehr zum ThemaMehr zum Thema

Eisfeld ist als ehemaliger Polizeikommissar für die Beratung der Zielgruppe Beamte prädestiniert (www.blaulichtversichert.de) und rät zur individuellen, ganzheitlichen Beratung auf den jeweiligen Beruf bezogen. Es gebe nicht das eine Produkt oder die eine Beratung, die Vermittler für alle Beamten flächendeckend anbieten können.  

Was leisten Beihilfe-Ergänzungstarife? 

Was viele nicht wissen: Während ein leistungsstarker und passender Beihilfetarif hilft, die Gesundheit von Beamten mit möglichst geringen Eigenanteilen abzusichern, können sie ihre Absicherung über Beihilfe-Ergänzungstarife noch ausbauen und so weitere Versorgungslücken mindern.  

Die beihilfeergänzende private Krankenversicherung erhöht zum Beispiel generell das Absicherungsniveau für ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie für stationäre Regelleistungen bei freier Krankenhauswahl. Ein Beihilfe-Ergänzungstarif hingegen schließt weitere Versorgungslücken effektiv, zum Beispiel für Arznei- und Hilfsmittel, Behandlungen beim Heilpraktiker, Vorsorge- und zahntechnische Leistungen sowie bis zum tariflichen Höchstbetrag für Sehhilfen. Auch eine Erstattung von Arzthonoraren über den Höchstsatz der GOÄ/GOZ kann über passende Ergänzungsmodule vereinbart werden.  

Ex-Polizist Eisfeld rät zu einem umfassenden Vergleich der angebotenen Beihilfetarife und ihrer ergänzenden Module, denn im Wettbewerb der Versicherer um die attraktive Zielgruppe der Beamten tue sich derzeit einiges. So werden immer wieder Tarifwerke angepasst und neue Ergänzungstarife auf den Markt gebracht. Zum Beispiel Ergänzungstarife, mit denen gemeinsam mit dem beihilfeergänzenden Haupttarif die volle Leistung für Zahnersatz ohne Zahnstaffel und ohne begrenzende Preis-Leistungsverzeichnisse abgesichert werden kann. 

autorAutor
Oliver

Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

kommentare
Koch
Vor 3 Jahren

inhaltsloser Artikel, nur aus Werbung für einen bestimmten Versicherungsmakler bestehend. Traurig.

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Koch
Vor 3 Jahren

inhaltsloser Artikel, nur aus Werbung für einen bestimmten Versicherungsmakler bestehend. Traurig.

Hinterlasse eine Antwort