Anke Voss ist Präsidentin des Bundesverbands der Rentenberater. © Bundesverband der Rentenberater
  • Von Manila Klafack
  • 14.08.2018 um 13:30
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Das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung, das auch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vorsieht, sollte zwingend rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten. Das fordert der Bundesverband der Rentenberater.

Ein wichtiger Punkt des zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden Gesetzes für die gesetzliche Rentenversicherung betrifft die Erwerbsminderungsrente. Denn die Zurechnungszeit soll auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Damit werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente im Wesentlichen mit denjenigen Rentnern gleichgestellt, die bis zur regulären Altersgrenze gearbeitet haben. Dass Betroffene jedoch nach wie vor Abschläge von bis zu 10,8 Prozent würden hinnehmen müssen, ist für den Bundesverband der Rentenberater nicht nachvollziehbar.

Die verlängerte Zurechnungszeit sei im Kampf gegen Altersarmut längst überfällig. Allerdings müsse das Gesetz zwingend rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten. „Der Start zum 1. Januar 2019 ist ja nur notwendig geworden, weil die Regierungsbildung so lange gedauert hat. Rentnerinnen und Rentner sollten nicht ausbaden müssen, dass die neue Regierung Startschwierigkeiten hatte – zumal ursprünglich ohnehin eine rückwirkende Änderung beabsichtigt war“, so Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater.

Ein weiterer Punkt, den der Bundesverband der Rentenberater kritisch sieht, ist die Befürchtung einer Überlastung der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer höheren Antragszahl. Denn: „Mehr Vertrauensärzte einzustellen und den Gutachterkreis zu erweitern, ist allerdings längst überfällig. Diese sind nämlich schon lange überlastet – das wäre dann jetzt genau der richtige Zeitpunkt“, sagt Anke Voss.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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