Rechtsanwalt Lutz Arnold im Gespräch mit Pfefferminzia. © Pfefferminzia
  • Von Redaktion
  • 27.04.2016 um 21:20
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Im Gespräch mit Pfefferminzia erklärt Rechtsanwalt Lutz Arnold, wo der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt, warum er für eine Vollmacht plädiert und weshalb man sich nicht auf Vordrucke aus dem Internet verlassen sollte.

Rechtsanwalt Lutz Arnold hat in einer ganzen Reihe von Videos mit uns über Vorsorgevollmachten & Co. gesprochen. Wir werden sie nach und nach hier auf der Webseite veröffentlichen.

Zu den häufigsten Fehlern bei Vorsorgevollmachten hat Lutz Arnold außerdem einen Gastbeitrag geschrieben. Diesen finden Sie hier.

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