„Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“, befand das Sozialgericht Hannover. © picture alliance / photothek | Ute Grabowsky
  • Von Redaktion
  • 14.07.2022 um 10:49
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Ein 39-jähriger Mann, der nach einem Autounfall schwerbehindert wurde, bekam von seiner Unfallversicherung Geld für eine Sexualbegleitung zugesprochen. Doch als der Sachbearbeiter wechselte, endeten die Zahlungen. Begründung: Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun – das Sozialgericht Hannover sah das anders.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort