Urteil

Unfallversicherung muss für Sex zahlen

Ein 39-jähriger Mann, der nach einem Autounfall schwerbehindert wurde, bekam von seiner Unfallversicherung Geld für eine Sexualbegleitung zugesprochen. Doch als der Sachbearbeiter wechselte, endeten die Zahlungen. Begründung: Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun – das Sozialgericht Hannover sah das anders.
Altenpfleger schiebt einen Rollstuhl im Pflegeheim || Modellfreigabe vorhanden
© picture alliance / photothek | Ute Grabowsky
„Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung“, befand das Sozialgericht Hannover.

Mehr zum Thema

Drei Versicherer erklären: Das brauchen Jung-Unternehmen

Wirtschaftskrise hin oder her, noch immer gründen Menschen in Deutschland neue Unternehmen. Sobald die ihren…

Lohnt sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot? Jetzt errechnen!

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots (AVD) dürfte der Beratungsbedarf bei Bestandskunden stark ansteigen. Vermittler stehen…

1,7 Mio. junge Erwachsene wollen gut beraten werden

Der Start ins Berufsleben oder der Beginn eines Studiums markiert für junge Erwachsene den Eintritt…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert