Ein Säugling lässt sich füttern: Ob Umsatzeinbußen wegen vergifteter Babynahrung ein Versicherungsfall sind, muss geklärt werden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 29.09.2017 um 16:13
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Unbekannte erpressen gerade bekannte Lebensmittelkonzerne um einen zweistelligen Millionenbetrag – die Drohung: das Verteilen vergifteter Babynahrung. Bisher ist unklar, ob Versicherer für eventuelle Umsatzeinbußen aufkommen müssen.

Hier geht es zum Artikel. 

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content