Christian Schwalb, Geschäftsführer BSC, begrüßt die Gäste auf dem Biometrie-Experten Kongress 2022. © Biomexkon
  • Von Karen Schmidt
  • 03.05.2022 um 16:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 06:25 Min

Auf dem diesjährigen Biometrie-Experten Kongress (Biomexkon) erwartete die Besucherinnen und Besucher interessante Vorträge, geballtes Biometrie-Wissen, ein Ausblick auf neue Produkte und jede Menge Tipps und Tricks rund um die Arbeitskraftabsicherung. Die Zusammenfassung gibt es hier.

Foto: Pfefferminzia

Unterhaltsam aber dennoch hoch informativ ging es mit dem gemeinsamen Vortrag von Versicherungsmakler und Biometrie-Spezialist Philip Wenzel (links) und Rechtsanwalt Björn Jöhnke weiter. Die beiden sprachen mit viel Verve über Haftungsrisiken in der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung.

„In jedem Fall, den wir auf den Tisch haben, ist die Beratungsdokumentation Grütze“, warnte Jöhnke beispielsweise, und appellierte gleichzeitig an alle Maklerinnen und Makler, die eigene Beratung immer sauber zu dokumentieren. „Die Doku muss dabei den individuellen Fall darstellen“, so der Rechtsexperte, Allgemeinplätze könnten vor Gericht schwierig werden. Eine gute Idee sei es auch, die Beratungsdokumentation vom Kunden unterschreiben zu lassen.

Philip Wenzel gab den Tipp, immer dann besonders ausführlich in der Dokumentation zu sein, wenn man vom Standard abweiche. „Wenn ich jemanden nicht bis 67 Jahre versichere zum Beispiel, muss ich festhalten, warum das für den Kunden passt. Zum Beispiel weil er mit 55 Jahren nicht mehr auf das Einkommen angewiesen ist, weil Kredite abbezahlt und die Kinder aus dem Haus sind.“

Jöhnke wies dabei darauf hin, dass nicht jeder Kontakt mit dem Kunden – etwa per Mail – in die Dokumentation müsse. „Das Ergebnis der Beratung zählt“, sagte er. Aber: Die Daten sollten Maklerinnen und Makler nicht löschen, sondern archivieren. „Auch wenn der Kunde will, dass sie seine Daten löschen, können Sie das an dieser Stelle nicht.“

Zur Haftungsbegrenzung empfahl Jöhnke einen Spartenmaklervertrag zu nutzen, dem Kunden gegenüber also zu verdeutlichen: „Ich bin nur Biometrie-Makler. Den Rest mache ich nicht. Da wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen.“ Bei der Haftungsbegrenzung durch bestimmte Klauseln in den AGBs riet der Rechtsanwalt dagegen zur Vorsicht. Theoretisch sei das zwar möglich, gehe in der Praxis aber oft schief.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort