Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © privat
  • Von Redaktion
  • 07.02.2021 um 18:29
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Die Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung sind Stolpersteine für nicht wenige Menschen, da sie etwa zu Beitragsaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen können. Biometrie-Experte Philip Wenzel rät in seiner Kolumne daher dazu, die Fragen „dem Sinn nach“ zu beantworten, um wahrheitsgemäß zu antworten – und trotzdem den guten BU-Schutz zu ergattern. Was er damit meint, erfahren Sie hier.

Aber selbstverständlich gibt es dennoch die Möglichkeit, mit den richtigen Antworten einen besseren Versicherungsschutz in der BU-Versicherung zu erhalten. Dazu muss ich mir nur überlegen, was der Risikoprüfer wohl an Informationen benötigt, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können. Denn in vielen Fällen kommt es zu einem Ausschluss oder einem Zuschlag, weil der Risikoprüfer die Fragen so auslegt, wie es schlimmstenfalls sein könnte, um sein Risiko zu minimieren.

Wenn ich im Antrag zum Beispiel schreibe, dass ich „bei Bedarf“ ein Asthmaspray nehme und damit meine, dass ich seit drei Jahren keinen Anfall mehr hatte, aber für den Notfall ein Asthmaspray im Auto liegen habe, dann wird der Risikoprüfer das nicht aus dem lakonischen „bei Bedarf“ herauslesen. Er denkt sich eher, dass ich jeden Tag dreimal Bedarf habe und schließt Asthma aus.

Gesundheitsfragen eher dem Sinn nach beantworten

Oft nimmt sich der Risikoprüfer auch nicht die Zeit, den Zusammenhang zwischen der Vorerkrankung und dem Beruf herzustellen. So ist es nicht selten so, dass vor allem bei akademischen Berufen Vorerkrankungen beim besten Willen nicht zu einer BU führen können. Das könnte ich zwar auch meinem Kunden erklären, aber vertrieblich ist es einfacher, wenn der Versicherer auf den Ausschluss verzichtet.

Unterm Strich würde ich raten, die Gesundheitsfragen eher nach dem Sinn zu beantworten und nicht zu mutig in der Auslegung des Wortlauts zu sein. Wenn ich für meine Kunden ein besseres Ergebnis erzielen will, das nicht justiziabel ist, dann kann ich das dadurch erreichen, indem ich dem Risikoprüfer die Unterlagen entscheidungsreif vorbereite. Dabei kommt es oft nicht auf die Quantität der Informationen, sondern auf die Qualität der Aufbereitung an.

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