Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. © privat
  • Von Redaktion
  • 24.07.2017 um 09:53
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Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Und leider auch in jedem Alter. Auch Schüler, Azubis und Studenten sind vor der Gefahr nicht gefeit. Warum eine Absicherung des BU-Risikos für diese Zielgruppe Sinn ergibt und worauf Makler dabei achten sollten, erklärt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz im Interview mit Pfefferminzia.

Pfefferminzia: Ergibt eine BU-Versicherung für Schüler, Azubis und Studenten überhaupt Sinn?

Gerd Kemnitz: Für Azubis und Studenten ist eine BU-Versicherung in jedem Fall sinnvoll, denn seinen BU-Schutz sollte man aus bekannten Gründen so früh wie möglich beantragen. Außerdem sind in mehreren Tarifen sowohl die Berufsunfähigkeit von Azubis beziehungsweise Studenten, als auch die Bedingungen einer konkreten Verweisung relativ verbraucherfreundlich definiert.

Etwas differenzierter sehe ich das bei Schülern. Den Abschluss einer BU-Versicherung noch als Schüler erachte ich als unbedingt erforderlich, wenn er einen Beruf mit körperlich oder psychisch anstrengender Tätigkeit – Handwerker, Berufskraftfahrer, Lehrer und so weiter – anstrebt. Allerdings gibt es hierfür nur wenige empfehlenswerte Tarife.

Schüler, die einen risikoarmen Beruf erlernen wollen, können sich meist später als Azubi oder Student preiswerter absichern – vorausgesetzt, sie bleiben bis dahin gesund.

Ein typischer Irrtum ist, durch Aufschieben des Vertragsabschlusses könne man einige Beitragsjahre sparen. Das dem nicht so ist, hatte ich an einigen Beispielrechnungen dokumentiert.

Worauf müssen Makler bei der Absicherung dieser Zielgruppe achten?

Natürlich muss man bei der Beratung auch auf die derzeitige Situation des Jugendlichen eingehen. Man darf aber dabei nicht vergessen, dass diese Lern-, Ausbildungs- oder Studienphase nur ein relativ kurzer Abschnitt seines Berufslebens darstellt.

Der BU-Schutz muss aber auch dann noch passen, wenn später der Beruf ausgeübt wird und die statistische Wahrscheinlichkeit eine Berufsunfähigkeit steigt – ganz gleich ob das Studium beispielsweise abgebrochen wurde oder nach erfolgreichem Studium eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ausgeübt wird.

Und der BU-Schutz sollte auch dann in vollem Umfang gelten, wenn die Berufstätigkeit durch Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit unterbrochen wird.

Wie wichtig ist es, die Eltern hier mit ins Boot zu holen?

Natürlich ist das sehr wichtig. Wenn die Eltern nicht davon überzeugt sind, läuft nichts. Und meist ermöglicht ja auch erst das „Sponsoring“ der Eltern den frühzeitigen Vertragsabschluss.

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