- Von Lorenz Klein
- 05.07.2021 um 14:03
Schluss mit dem Sonderstatus für Bundestagsabgeordnete in der Altersversorgung. Diese Forderung haben nun mehrere Abgeordneten aus unterschiedlichen Parteien erhoben, die selbst zwischen 39 und 66 Jahre alt sind und dem Bundestag unterschiedlich lange angehören.
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Die aktuelle Regelung, wonach sich Abgeordnete spätestens im Rentenalter auf ein Rundum-Sorglos-Paket freuen können, weil ihre Altersbezüge aus Steuermitteln finanziert werden, sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen sollten Bundestagsabgeordnete „selbst für ihr Alter vorsorgen“, denn die bisherige Praxis treffe „auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung“.
Zu den Unterstützern der Erklärung zählen der Vize-Fraktionschef der Union, Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Matthias Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne). Sie fordern, dass der nächste Bundestag gleich am Anfang „eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete“ vorantreiben solle.
Was steht Abgeordneten bislang konkret zu?
Für jedes Jahr, dem ein Volksvertreter dem Bundestag angehört, bekommt dieser einen Pensionsanspruch von etwa 250 Euro monatlich. Den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der monatlichen Diäten gibt es nach 27 Jahren Zugehörigkeit im Bundestag. Zum 67. Geburtstag winken demnach rund 6.750 Euro im Monat.
SPD, Grüne und Linke für Pflicht zur gesetzlichen Rente
Zwar betont die Initiative, dass es auch künftig eine angemessene Absicherung der Abgeordneten geben soll, aber die Vorschläge darüber gehen stark auseinander. Während die Vertreter von SPD, Linken und Grünen dafür plädieren, Abgeordnete in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtzuversichern, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, schwebt den Stimmen aus Union und FDP vor, dass die Parlamentarier selbst darüber entscheiden sollen, wie sie ihre Altersversorgung organisieren.
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