Votum-Vorstand Martin Klein: „Pfad des sträflichen Nichtstuns nicht weiter beschreiten“ © Dierk Kruse / Votum-Verband
  • Von Redaktion
  • 23.06.2022 um 10:30
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Martin Klein hat offenbar genug. Drei Meldungen zu Rente und Versicherungsvermittlung aus der jüngeren Vergangenheit machen den Vorstand des Verbands Unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) nachdenklich und mitunter auch wütend. Weshalb er einen zackigen Kommentar zu Staat, Gesetzgeber und Bafin verfasst hat, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Hier ist er im Wortlaut.

Unterstützt werden die Kritiker hierbei von der Bafin, die – ohne hierfür wirkliche Anhaltspunkte zu haben – immer das Gefühl hat, es würde zu viel gezahlt. Dabei hat sich die Aufsicht nicht einmal den Gedanken gemacht, welcher Aufwand durch einen unabhängigen Makler oder Mehrfachagenten betrieben werden muss, bis dieser zu einem erfolgreichen Abschluss kommt. Ein unter dieser Aufwandsbetrachtung ermittelter Stundenlohn wurde von der Bafin bis dato nicht ermittelt. Sie äußert dennoch das vermeintlich sichere Wissen, Grenzwerte bestimmen zu müssen und zu können. Das alles in einem Land, welches sich immer doch immer so gerne auf seine marktwirtschaftlichen Wurzeln beruft.

Hiergegen gilt es, einen entschiedenen Widerstand zu formieren und mit denen in der Politik im Dialog zu bleiben, die noch offen sind für Argumente und sich nicht dauerhaft hinter ihrer teilweise bereits mit dem Parteibuch verbundenen Voreingenommenheit zu verschanzen.

„Gesetzlicher Rahmen ist ausreichend reguliert“

Diejenigen, die im direkten Kontakt mit den Bürgern dieser wichtigen Tätigkeit nachgehen – sei es als Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent oder Makler –, sollten sich immer wieder in den Dialog mit ihren örtlichen Abgeordneten begeben und deutlich machen, dass es sich bei ihnen um Menschen handelt, die aus einem inneren Antrieb und dem Wunsch, eine sinnvolle Tätigkeit auszuüben, Altersvorsorgeprodukte vermitteln und hierbei nicht primär immer nur den eigenen Vorteil im Auge haben.

Der gesetzliche Rahmen für diese Berufsgruppen ist ausreichend reguliert. Er bedarf keiner weiteren nationalen Sonderwege. Die übergeordnete Aufgabe der Politik muss es vielmehr sein, mehr Anreize zu schaffen, damit Menschen ergänzend zu ihrer gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge aufbauen.

Diese Aufgabe hat bereits die abgewählte große Koalition in sträflicher Weise vernachlässigt und damit auch ihr Versprechen gebrochen, Schaden vom deutschen Volk, abzuwenden. Die aktuelle Koalition sollte diesen Pfad des sträflichen Nichtstuns nicht weiter beschreiten und endlich die notwendigen Reformarbeiten aufnehmen.

kommentare
Dr . Murke
Vor 2 Jahren

Alles richtig – aber die Kosten und Intransparenz der Versicherungsgesellschaften führt nach wie vor dazu, dass die Versicherungsgesellschaften mit dem stärksten Vertrieb das Geschäft machen und nicht die mit dem stärksten Produkt. Und der Kunde kann nicht unbedingt erkennen, was für ihn kurz- mittel- und langfristig sinnvoll ist.

Und er weiß in der Regel nicht, dass seine Fondspolice i.d.R. mit 30 % Kosten oder mehr(gem. am Beitrag) belastet ist. Das böse erwachen kommt in 20 Jahren – aber bis dahin bleibt ja noch die Hoffnung auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung, so dass der Kunde auch noch auf eine positive Rendite kommt.

Michael Schmid
Vor 2 Jahren

Sehr geehrter Hr. Klein,
zu Ihrem Kommentar möchte ich Ihnen folgendes sagen:
Ich selbst bin Versicherungsmakler und wundere mich schon seit langer Zeit, daß meine Tätigkeit auf Darlehensbasis beruht. Aus diesem Grund habe ich den Vertrieb der o.a. Produkte eingestellt bzw. werden sie nur dann verkauft wenn der Kunde es nachdrücklich will und fordert.
Warum eigentlich legen sich die Interessenverbände der Vermittler nicht mit den Gesellschaften an, die die Beratungsleistung auf Darlehens-(Storno)basis honorieren. Ich habe noch nie erlebt, daß ein Immobilienmakler o. Baufinanzierungsmakler nach 3 Jahren seine Courtage/Provision anteilig zurückbezahlen müssen, weil aufgrund von Scheidung, Todesfalll etc. das Haus zwangsversteigert wird o. das Darlehen platzt.
Selbst wenn ich zu einer Sachversicherung berate und diese in einem der o.a. Fälle mit “stirbt”, gibt es einen anteiligen Storno obwohl ich meine Beratungsleistung erbracht habe.
Im Übrigen würde unser Rentensystem entgegen aller Unkenrufe hervorragend dastehen, wenn nicht jede Regierung in die Rentenkasse greift und die Rentenversicherung mit versicherungsfremden Aufgaben überfrachtet, die eigentlich durch Steuern zu finanzieren sind. Dass würde aber erfordern, daß eine Lobbypartei, wie die FDP endlich zu entsprechenden Steuererhöhungen steht, die ja über 100 Millionäre in Deutschland fordern,unter dem Motto “Tax me now”!
Es läßt sich mit Sicherheit trefflich darüber streiten, wer eigentlich unser Sozialsystem finanziert. Und wenn man darüber redet dann bitte nicht nur über Steuern, sondern die gesamte Abgabenlast, die vor allem die Mittelschicht trägt und nicht der Mittelstand, wie uns einige Parteien immer weismachen wollen!

    Andreas Nordhaus
    Vor 2 Jahren

    Sehr geehrter Herr Schmid,
    ich bin seit 36 Jahren in der Branche und verstehe Ihren Unmut. Man hat eine gute Beratungsleistung erbracht und hängt beim klassischen, vordiskontierten Courtagemodell am wirtschaftlichen Schicksal des Kunden über die Stornohaftzeit. Sie können aber von einem Lebensversicherer nicht verlangen, dass er Geld mitbringt bei einem Frühstorno. Die bilanziellen Abschlusskosten sind auf 25 %0 gedeckelt und zudem auf 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Es gibt zudem die Vorgabe eines anfänglichen Mindestrückkaufwertes von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Sie haben als Versicherungsmakler heute die freie Auswahl an alternativen Vergütungsmodellen bei modernen und kostengünstigen Altersversorgungsprodukten.
    Von ungezillmert über NAV (Vergütung auf das Vermögen), Mix-Modell aus vordiskontierter Courtage und NAV bis hin zum reinen Honorartarif und dem klassischen vordiskontierten Modell. Unser Haus bietet Ihnen in der prämierten und leistungsstarken FRV-Lösung MeinPlan alle diese Vergütungsmodelle an. Und zwar kundenindividuell. Die reinen Kosten des Versicherungsmantels, die als Ertrag bei uns bleiben, führen bei einer exemplarischen Laufzeit von 30 Jahren zu einer Renditeminderung von nur ca. 0,35% p.a. Unser stark wachsendes Neugeschäft besteht inzwischen zu mehr als 40% aus den aufgezeigten alternativen Vergütungsmodellen.

    Mit besten Grüßen

    Andreas Nordhaus
    Senior BAV-Spezialist (IHK)
    LV 1871 a. G.

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Dr . Murke
Vor 2 Jahren

Alles richtig – aber die Kosten und Intransparenz der Versicherungsgesellschaften führt nach wie vor dazu, dass die Versicherungsgesellschaften mit dem stärksten Vertrieb das Geschäft machen und nicht die mit dem stärksten Produkt. Und der Kunde kann nicht unbedingt erkennen, was für ihn kurz- mittel- und langfristig sinnvoll ist.

Und er weiß in der Regel nicht, dass seine Fondspolice i.d.R. mit 30 % Kosten oder mehr(gem. am Beitrag) belastet ist. Das böse erwachen kommt in 20 Jahren – aber bis dahin bleibt ja noch die Hoffnung auf eine überdurchschnittliche Wertentwicklung, so dass der Kunde auch noch auf eine positive Rendite kommt.

Michael Schmid
Vor 2 Jahren

Sehr geehrter Hr. Klein,
zu Ihrem Kommentar möchte ich Ihnen folgendes sagen:
Ich selbst bin Versicherungsmakler und wundere mich schon seit langer Zeit, daß meine Tätigkeit auf Darlehensbasis beruht. Aus diesem Grund habe ich den Vertrieb der o.a. Produkte eingestellt bzw. werden sie nur dann verkauft wenn der Kunde es nachdrücklich will und fordert.
Warum eigentlich legen sich die Interessenverbände der Vermittler nicht mit den Gesellschaften an, die die Beratungsleistung auf Darlehens-(Storno)basis honorieren. Ich habe noch nie erlebt, daß ein Immobilienmakler o. Baufinanzierungsmakler nach 3 Jahren seine Courtage/Provision anteilig zurückbezahlen müssen, weil aufgrund von Scheidung, Todesfalll etc. das Haus zwangsversteigert wird o. das Darlehen platzt.
Selbst wenn ich zu einer Sachversicherung berate und diese in einem der o.a. Fälle mit “stirbt”, gibt es einen anteiligen Storno obwohl ich meine Beratungsleistung erbracht habe.
Im Übrigen würde unser Rentensystem entgegen aller Unkenrufe hervorragend dastehen, wenn nicht jede Regierung in die Rentenkasse greift und die Rentenversicherung mit versicherungsfremden Aufgaben überfrachtet, die eigentlich durch Steuern zu finanzieren sind. Dass würde aber erfordern, daß eine Lobbypartei, wie die FDP endlich zu entsprechenden Steuererhöhungen steht, die ja über 100 Millionäre in Deutschland fordern,unter dem Motto “Tax me now”!
Es läßt sich mit Sicherheit trefflich darüber streiten, wer eigentlich unser Sozialsystem finanziert. Und wenn man darüber redet dann bitte nicht nur über Steuern, sondern die gesamte Abgabenlast, die vor allem die Mittelschicht trägt und nicht der Mittelstand, wie uns einige Parteien immer weismachen wollen!

    Andreas Nordhaus
    Vor 2 Jahren

    Sehr geehrter Herr Schmid,
    ich bin seit 36 Jahren in der Branche und verstehe Ihren Unmut. Man hat eine gute Beratungsleistung erbracht und hängt beim klassischen, vordiskontierten Courtagemodell am wirtschaftlichen Schicksal des Kunden über die Stornohaftzeit. Sie können aber von einem Lebensversicherer nicht verlangen, dass er Geld mitbringt bei einem Frühstorno. Die bilanziellen Abschlusskosten sind auf 25 %0 gedeckelt und zudem auf 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen. Es gibt zudem die Vorgabe eines anfänglichen Mindestrückkaufwertes von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge. Sie haben als Versicherungsmakler heute die freie Auswahl an alternativen Vergütungsmodellen bei modernen und kostengünstigen Altersversorgungsprodukten.
    Von ungezillmert über NAV (Vergütung auf das Vermögen), Mix-Modell aus vordiskontierter Courtage und NAV bis hin zum reinen Honorartarif und dem klassischen vordiskontierten Modell. Unser Haus bietet Ihnen in der prämierten und leistungsstarken FRV-Lösung MeinPlan alle diese Vergütungsmodelle an. Und zwar kundenindividuell. Die reinen Kosten des Versicherungsmantels, die als Ertrag bei uns bleiben, führen bei einer exemplarischen Laufzeit von 30 Jahren zu einer Renditeminderung von nur ca. 0,35% p.a. Unser stark wachsendes Neugeschäft besteht inzwischen zu mehr als 40% aus den aufgezeigten alternativen Vergütungsmodellen.

    Mit besten Grüßen

    Andreas Nordhaus
    Senior BAV-Spezialist (IHK)
    LV 1871 a. G.

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