Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat ihren Sitz in Frankfurt. © picture alliance/dpa | Silas Stein
  • Von Lorenz Klein
  • 11.01.2022 um 15:37
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Mit der IDD-Richtlinie sollte der Vertrieb von Versicherungen in der europäischen Union harmonisiert werden – doch drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist davon noch nicht viel zu sehen, wie eine Zwischenbilanz der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa zeigt. Der Vermittlerverband AfW betont unterdessen, dass sich der deutsche Sonderweg zur Kontrolle der hiesigen Vermittler bewährt habe.

Von einem einheitlichen Vertriebsmarkt in der EU kann mit Blick auf Versicherungen nach wie vor keine Rede sein. Der Markt sei weiterhin „vielfältig und stark fragmentiert“, heißt es in einem aktuellen Bericht der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa (Download hier (englischsprachig)). Eigentlich sollte die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die vor drei Jahren am 1. Oktober 2018 eingeführt wurde, dazu beitragen, den europäischen Flickenteppich im Versicherungsvertrieb zu verkleinern.

Wie Eiopa in ihrem Zwischenfazit nun einräumte, gebe es allerdings nach wie vor eine Vielzahl nationaler Vertriebskanäle, Registrierungsanforderungen und Berichtsrahmen innerhalb der EU-Staaten. Darüber hinaus sei die Aufsichtsbehörde mit lückenhaften Daten konfrontiert. Dementsprechend betonten die Aufseher in ihrem Bericht, dass es bislang kaum möglich sei, auf europäischer Ebene zu schlüssigen und vergleichbaren Ergebnissen zu kommen, nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt eine Versicherung abgeschlossen haben. Die Behörde wolle daher noch kein abschließendes Fazit zur Umsetzung der Regeln ziehen.

Gleichwohl ließen sich einige allgemeine Trends im EU-Markt beobachten, wie es weiter hieß. So habe sich beispielsweise der Rückgang bei der Zahl der registrierten Vermittler im Zeitraum 2016 bis 2020 fortgesetzt. Mögliche Gründe für den Rückgang seien vielfältig, so die Autoren, etwa bedingt durch eine Konsolidierung innerhalb der Branche, einer zunehmenden Überalterung der Vermittlerschaft oder auch strengeren beruflichen Anforderungen auf nationaler Ebene.

Vermittlerverband AfW sieht eigene Position gestärkt

Auf den Aspekt der „nationalen Strenge“ kommt auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in einer Stellungnahme zum Eiopa-Bericht ausführlich zu sprechen – und zwar gemünzt auf die aufsichtliche Praxis über die deutsche Vermittlerschaft, die hierzulande von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) geleistet wird. „Laut dieser Auswertung ist Deutschland, und damit das IHK-Kammersystem, eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung von Sanktionen“, teilte der Vermittlerverband am Dienstag in Berlin mit.

So seien von europaweit 1.942 Sanktionen „stattliche 1.562 allein in Deutschland verhängt“, heißt es beim AfW. Somit seien 80,4 Prozent aller europaweit verhängter Sanktionen gegenüber Versicherungsvermittlerinnen und Vermittlern in Deutschland verhängt worden – eine Quote, die ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019 (82,6 Prozent) entspreche. „Die IHK-Vermittleraufsicht in Deutschland blieb somit aktiv und im europäischen Vergleich besonders streng“, lautet das Fazit des Verbandes.

Sanktionen meist für Verstöße gegen Weiterbildungspflicht

Hingegen würde in anderen europäischen Ländern, wo die Kontrolle durch die nationale Finanzaufsicht erfolgt, „drastisch weniger sanktioniert“. „Das System der Vermittleraufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das belegen diese Zahlen eindeutig“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Diese bereits zweite Auswertung der europäischen Versicherungsaufsicht widerlege aus Sicht des AfW die von Verbraucherschützern, von SPD sowie den Grünen immer wieder geäußerte These, „dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht, in Deutschland also durch die Bafin, wirksam wäre“.

Rottenbacher weiter: „Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller Paragraf 34f und Paragraf 34i Vermittler.“

Und welches Fehlverhalten in der Vermittlerschaft wurde konkret sanktioniert? Auch dazu nahm der AfW Stellung: Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden demnach Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3 Prozent). Der AfW hoffe vor diesem Hintergrund, dass die von DIHK und Bafin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten FAQ zur Erfüllung der 15 Stundenverpflichtung zu einem Rückgang der Sanktionen führen werden.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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