Gibt es weniger Geld, dann geht es eben auf die Straße: Streikende Versicherungsleute vor der Friedrich Wilhelm Preussische Lebens- und Garantie-Versicherungs-Actien-Gesellschaft, in Berlin im Jahre 1925. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.01.2015 um 17:14
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Das LVRG und seine Auswirkungen auf die Courtagen bringt viele Versicherungsvermittler dazu, nach zusätzlichen Einkommensquellen zu suchen. Dabei sollten sie aber äußerst vorsichtig vorgehen, rät KVProfi Thorulf Müller in seinem Kommentar. Denn mit allen Vermischungen der Bezahlung beginne ein gewisses Risiko, gegen geltende Gesetze und Vorschriften zu verstoßen.

Honorar? Honorarberater? Was ist an den Worten falsch?

Das Wort Honorar und vor allem der Begriff Honorarberater, wird von mir sehr kritisch gesehen.

1. Ein Versicherungsvermittler ist kein –BERATER, sondern –VERMITTLER und deswegen ist es aus meiner Sicht nicht im Sinne der geltenden Gesetze und Vorschriften, wenn sich Versicherungsvermittler als HonorarBERATER bezeichnen.

2. Haben wir seit dem 1. August 2014 den § 34 h GewO und damit den Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn sich jetzt Versicherungsvermittler als Honorarberater bezeichnen dann gehe ich einmal davon aus, dass wieder gegen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien verstoßen wird. Der Verbraucher soll ja wissen, mit wem er es zu tun hat, wie man den jeweiligen Vorschriften im Tenor immer wieder entnehmen kann.

Es bleibt also der Begriff Honorarvermittler, den wir zwar nicht im Gesetz finden, von dem ich aber auch abraten würde:

3. Definition JuraForum:

Die Vergütung von freiberuflichen Leistungen, zum Beispiel von Journalisten, Künstlern, Ärzten, Anwälten oder Architekten wird als Honorar bezeichnet. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von „honor“ (Ehre) ab. Da Freiberufler keinen Lohn erhalten – sie sind schließlich „frei“ –, aber auch nicht „von der Luft alleine“ leben können, nehmen sie nur diese „Geschenke“ an. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen heißt das Honorar auch Gage.

Als Ausfallhonorar bezeichnet man die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung erbracht hat ohne dass die auch verwendet wird (zum Beispiel bei Gebrauchsgrafikern, Sprechern). Gängig sind Ausfallhonorare in Höhe von 50 Prozent des ursprünglich vereinbarten Honorars. Allerdings entbehrt die Praxis jeglicher rechtlicher Grundlage, denn das volle Honorar wird fällig, wenn das bestellte Werk beziehungsweise die Dienstleistung ordnungsgemäß geliefert wurde. Das Veröffentlichungs- beziehungsweise Verwendungsrisiko liegt hingegen einzig und allein beim Verwerter.

Die Höhe eines Honorars kann auch bestimmten, zum Beispiel staatlichen Regelungen (zum Beispiel bezüglich der abrechenbaren Leistungen, Vergütungshöhe oder ähnlichem) unterliegen, wie beispielsweise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Ein geschätzter Kollege sagte einmal, dass ein Arzt ein Skalpell auch nicht als Messer bezeichnet, beziehungsweise der Patient, wenn der Arzt statt Skalpell Messer sagt, schnell das Weite sucht. Einmal von der sprachlichen Unsauberkeit des Begriffs Honorar abgesehen, bin ich mit dem Begriff Honorar und Honorarnote meilenweit in den Untiefen des Umsatzsteuerrechts. Und von dem sollten sich Versicherungsvermittler fern halten. Dazu kommen wir dann noch beim Thema „umsatzsteuerrechtliche Infektion“!

Was darf ich denn nun tun?

Der Versicherungsvermittler darf Kunden suchen und sollte sie auch finden. Das Ziel ist, die Verträge in seine Betreuung zu nehmen, zu verändern und gegebenenfalls zu erneuern beziehungsweise fehlenden Versicherungsschutz zu ergänzen.

Das, was viele Versicherungsvermittler stört, ist die Tatsache, dass sie sehr oft Beratungsleistungen erbringen, um einen Kunden zu gewinnen, und der Kunde sich dann mit dem erworbenen Wissen auf Internetportalen oder bei anderen Vermittlern Versicherungsschutz besorgt. Das ist ärgerlich, aber ein Sachverhalt, der jedem Versicherungsvermittler vom ersten Tag in diesem Beruf an bekannt war. Das war schon vor 10, 20, 30 oder auch 40 Jahren so. Gut, nur weil es immer so war, muss es so nicht bleiben. Aber aktuell ist es noch so.

Im Klartext: Wem es nicht passt, der muss Versicherungsberater werden, und damit vollständig darauf verzichten, von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater). Das scheuen viele Versicherungsvermittler, weil damit sofort jeglicher Zufluss von Courtagen/Provisionen, auch für die in der Vergangenheit erbrachten Vermittlungen enden müsste.

Andere Lösungsvorschläge gibt Thorulf Müller in Teil 2 seines Kommentars kommenden Mittwoch hier auf Pfefferminzia.de

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