Attacke gegen die Versicherungsbranche? Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums um Olaf Scholz (BMF) zu einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung sehen viele Marktteilnehmer in der Tat als Angriff an. © picture alliance/Michael Kappeler/dpa
  • Von Redaktion
  • 07.05.2019 um 12:45
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Bis zum 6. Mai hatten verschiedene Verbände der Versicherungsbranche Zeit, sich zu einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministerium zum Thema Provisionsdeckel zu äußern. Was hatten die Verbände dazu zu sagen? Von „Der Entwurf ist verfassungswidrig“ bis hin zu „Ein Provisionsverbot muss her“ war alles dabei. Die Details erfahren Sie in unserer Bilderstrecke.

Axel Kleinlein ist Chef des Bunds der Versicherten. Foto: BdV

Bund der Versicherten (BdV)
„Die Abschlussprovision sollte auf 1,5 Prozent reduziert werden“

Beim Bund der Versicherten begrüßt man den neuerlichen Vorstoß des Gesetzgebers, „den Missstand rund um die Provisionierung einzudämmen“, heißt es in der Stellungnahme.  Schon seit geraumer Zeit bemühten sich die obersten Gerichte wie auch der Gesetzgeber darum, die Probleme rund um „die außerordentlich hohen Provisionen und Abschlusskosten in der kapitalbildenden Lebensversicherung“ in den Griff zu bekommen. „Bislang leider erfolglos“, so der BdV.

Weiter schreibt der Verein: „Wir stehen einem Provisionsdeckel positiv gegenüber, sehen aber die gewählte Höhe von 2,5 Prozent (bis 4,0 Prozent) als deutlich überhöht an. Es besteht die Gefahr, dass der Provisionsdeckel nur pro Forma eingeführt wird, ohne dass sich irgendwelche nennenswerten Folgen ergeben.“

Der so geplante Provisionsdeckel sei vergleichbar mit einem Tempolimit auf der Autobahn, das mit 250 Stundenkilometer festgesetzt werde – und wer sich selbst als guter Fahrer einschätze, dürfe sogar 400 Stundenkilometer fahren. Ein solches Tempolimit würde keinen nennenswerten Effekt haben. Im Gegenteil würde es die Nachteile einer Reglementierung in sich tragen, ohne dass irgendein positiver Effekt auf Fahrsicherheit oder ökologischer Effekt zu erwarten wäre.

„Genauso ist bei dem vorgeschlagenen Provisionsdeckel kein nennenswerter Effekt auf eine Begrenzung der Abschlusskosten oder Provisionen zu erwarten. Im Gegenteil birgt dieser Provisionsdeckel die Nachteile einer Reglementierung in sich, ohne dass irgendein positiver Effekt auf Abschlusskosten- oder Provisionshöhen zu erwarten wären.“

Der Verein spricht sich daher dafür aus, dass der Gesetzgeber die Abschlussprovisionen auf maximal 1,5 Prozent reduziert. Auch gelte es, die Regelungen zum Kostendeckel zu präzisieren und die noch bestehenden „Umgehungsmöglichkeiten“ zu verhindern, heißt es vom BdV. „Im aktuellen Markt kann aber beobachtet werden, dass diese Umgehungsmöglichkeiten weidlich ausgenutzt werden. Der Höchstzillmersatz wird zuweilen um ein Vielfaches überzeichnet.“

Zur Langfassung der BdV-Stellungnahme geht es hier.

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