Coachings für Vermittler sind unter Umständen förderfähig. © Senivpetro/Freepik.com
  • Von Peter Schmidt
  • 31.01.2023 um 12:27
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Sie möchten Ihren Vermittlerbetrieb weiterentwickeln und sich dazu von einem Unternehmensberater coachen lassen. Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr – der unter Umständen auch vom Staat unterstützt wird. Denn wie unser Kolumnist Peter Schmidt erklärt, sind bestimmte Beratungen für Vermittler förderfähig – in Höhe von bis zu 2.800 Euro.

Unternehmerisches Wissen bekommen und dazu noch staatliche Förderung kassieren? Das klingt zu gut, um wahr zu sein. Aber das gibt es wirklich! Mit Geldern der Europäischen Union und des deutschen Staates wird die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen – und darunter von Vermittlern – mit Beträgen bis zu 2.800 Euro gefördert. Das am 1. Januar 2023 aufgelegte Programm heißt „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.

Ziel des Programms ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um das zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Das Programm wurde gegenüber dem Vorgänger in verschiedenen Details verbessert. So sind die Zuschüsse erhöht und der Kreis der förderfähigen Unternehmen vereinfacht worden. Bis zu zwei Beratungen pro Jahr oder fünf Beratungen in der Geltungsdauer bis 2026 können gefördert werden, wenn der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist.

Nachfolgeplanung für Makler als förderfähiges Thema

Zu den allgemeinen Beratungsinhalten für die förderfähigen Unternehmen gehören unter anderem Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, zur ökologischen Nachhaltigkeit, der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben oder die Erschließung neuer Zielgruppen.

Zu den für Vermittler spezifischen Themen gehören beispielsweise die Beratungen zu Nachfolgeplanung und Nachfolgeformen, zur Digitalisierung, Demografie und Dekarbonisierung, Handlungsempfehlungen zum umweltfreundlichen und CO2-armen Maklerbüro, die Prozessoptimierung im Maklerunternehmen, Unterstützung beim Personal- und Zeitmanagement oder die Sicherung der Unabhängigkeit von Provisionen.

Förderung erhalten – so geht‘s

Und so können Vermittler und speziell auch Maklerinnen und Makler den Zuschuss sichern: Zunächst erfolgt die Antragstellung beim BAFA und die Bestätigung durch dieses. Dann besprechen Sie mit dem Berater die Probleme des Unternehmens oder die Beratungsthemen. Dann erfolgt eine Analyse des Status quo der Firma und der Ursachen der möglichen Schwachstellen, um dann Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und vorzustellen.

Berater und Auftraggeber besprechen dann die Handlungsvorschläge (Maßnahmen) zur Umsetzung mit Bezugnahme auf modifizierten Förderziele, in denen auch Themen wie Nachhaltigkeit und Ökologie aus dem ESF-Programm der EU eine Rolle spielen. Nach Abschluss der Beratung wird die weitere Unterstützung des Vermittlers durch den Berater besprochen und es kann die Einreichung der Unterlagen für die Förderung erfolgen. Dabei sind Berater auch behilflich.

In meinen eigenen Beratungen für Makler haben wir sehr aufmerksam registriert, dass durch die Fördermittel die „Hemmschwelle“ der Makler deutlich sinkt, sich von „außen“ Unterstützung bei der Weiterentwicklung als Unternehmer zu sichern.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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