Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts © picture alliance / dpa | Swen Pförtner
  • Von Andreas Harms
  • 08.02.2023 um 16:47
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Seine Gedanken zur gesetzlichen Rente teilte auf einer Pressekonferenz jüngst der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, mit. Einer davon deckt sich mit Vorschlägen der Bundesbank. Ein anderer dürfte einigen Berufsgruppen gar nicht schmecken.

Der Bundessozialgerichtspräsident Rainer Schlegel hat auf der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts deutliche Worte für die gesetzliche Rente gefunden: Wenn man sie jetzt nicht verändert, wird es ab 2030 Probleme geben. Denn dann gehen die Baby-Boomer in Rente – und das sind nicht gerade wenige. Hinzu kommt das altbekannte Problem, dass Menschen in Deutschland zurzeit im Durchschnitt stetig älter werden.

Wie die ARD-Tagesschau berichtet, regte Schlegel jedoch auch an, was nun zu tun sei, um die gesetzliche Rente in den Griff zu bekommen. Folgende Vorschläge brachte er.

Eintrittsalter erhöhen …

… und zwar über die für 2030 geplanten 67 Jahre hinaus. Denn die würden nicht reichen, so Schlegel. Allerdings hält er die in der Wirtschaft durchaus geforderten 70 Jahre für politisch nicht durchsetzbar. Besser sei es, das Eintrittsalter anteilig an die statistische Lebenserwartung zu koppeln. Ein Vorschlag, mit dem übrigens auch die Deutsche Bundesbank vor einigen Monaten um die Ecke bog.

Auch Beamte und Selbstständige sollen einzahlen

Wenn diese beiden bisher befreiten Berufsgruppen ebenfalls einzahlten, würde das nach Schlegels Meinung das System stabilisieren. Gleiches gelte auch für Gruppen, bei denen die Altersversorgung über berufliche Versorgungswerke läuft, zum Beispiel Rechtsanwälte.

Aufgabe der Rente neu festlegen

Machen wir uns nichts vor, die gesetzliche Rente kann den aus dem Berufsleben gewohnten Lebensstandard nicht mehr ohne Weiteres erhalten. Zumindest sieht das Rainer Schlegel so. Künftig sollte es die Aufgabe der Gesetzlichen sein, dass jeder von der Rente einigermaßen gut leben könne. Damit müsste das Rentenniveau um 15 bis 20 Prozent über dem Existenzminimum liegen. Was darüber hinausgeht, sollte jeder selbst regeln.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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