Stephan Busch und Tom Wonneberger (v.l.) sind Versicherungsmakler bei der Progress Finanzplaner in Dresden. © Progress Finanzplaner
  • Von Stephan Busch und Tom Wonneberger
  • 10.01.2023 um 16:06
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Der Todesfall gehört zu den existenziellen Risiken. Und die Absicherung des Todesfalls ist nötig, wenn Hinterbliebene vom Einkommen der Verstorbenen abhängig sind. In diesem Beitrag zeigen die Versicherungsmakler Stephan Busch und Tom Wonneberger von Progress Finanzplaner anhand eines Praxisfalls, wie Sie den genauen Versorgungsbedarf ermitteln und absichern.

Wenn wir die Generation Y über das Risiko Todesfall aufklären wollen, benötigen wir zunächst einmal handfeste Zahlen. Die liefern die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts. Für 2018/2020 zeigt sich folgendes Bild:

Sterberate zwischenMännerFrauen
25–50 Jahre3,3%1,8%
25–67 Jahre19,5%10,4%

Das heißt, mindestens jeder 30. Mann und jede 50. Frau verstirbt zwischen dem 25. und 50.Lebensjahr. Wir haben diesen Zeitraum gewählt, da bis dahin die Kinder wirtschaftlich abhängig sind. Weiterhin sehen wir, dass ab dem 50. Lebensjahr das Sterberisiko deutlich steigt. Bei Kundinnen und Kunden, die also beispielsweise erst mit 42 Jahren Kinder bekommen, könnte also jeder fünfte Mann oder jeder zehnte Frau sterben. Die Notwendigkeit der Absicherung ist offensichtlich.

Den genauen Bedarf zu ermitteln, ist jedoch ungleich schwieriger, als die Notwendigkeit aufzuzeigen. Leider sehen wir noch immer häufig pauschale Summen, die entweder zu hoch, meistens jedoch viel zu niedrig sind.

Was Sie für die Bedarfsermittlung brauchen

Folgende Unterlagen sind unerlässlich für die korrekte Bedarfsermittlung:

  • Renteninformation
  • Haushaltsübersicht
  • Vermögensübersicht
  • gegebenenfalls anderweitige Ansprüche

Die Renteninformation verrät uns, wie hoch der aktuelle Anspruch der Erwerbsminderungsrente ist. Daraus lässt sich überschlägig die Witwen- und Waisenrente ableiten. Sie beträgt 55 Prozent, wenn der oder die Versicherte über 45 Jahre alt war oder wenn noch für Kinder gesorgt werden muss. Jedes Kind erhält 10 Prozent. Die wichtigere Information sind die Entgeltpunkte. Sie sagen, wie viel der oder die Versicherte an Beiträgen eingezahlt hat und welche Ansprüche aktuell bestehen. Sie ist daher wesentlich genauer.

Der Haushaltsübersicht entnehmen wir, welche Ausgaben zu Lebzeiten anfallen und bietet Anlass, darüber zu sprechen, was in welcher Höhe im Todesfall verbleibt. Die Vermögensübersicht zeigt, was der Haushalt an Vermögen und Verbindlichkeiten hat. Wenn wir das Szenario des Todesfalls mit den Kundinnen und Kunden besprechen, können wir hier die Leistungen eintragen, die im Todesfall fällig werden. Das kann eine Risikolebensversicherung oder eine andere Vorsorge sein.

Schritt 1 – Gesetzliche Ansprüche berechnen

Der Blick in die Renteninformation zeigt grob die Ansprüche der Hinterbliebenen. Für eine genaue Berechnung brauchen wir jedoch ein paar Schritte mehr. Wir haben dafür den Hinterbliebenenrentenrechner entwickelt. Das ist ein Excel-Sheet, das mit wenigen Eingaben alle relevanten Punkte des Sechsten Sozialgesetzbuches (Rente) berücksichtigt und so ein akkurates Ergebnis ausspuckt. Folgende Aspekte müssen wir in die Rechnung integrieren:

Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, fiktive zusätzliche Entgeltpunkte, Kinderzuschläge, Zugangsfaktoren beziehungsweise Abschläge, Rentenartfaktor, Rentenwert, Freibeträge und anzurechnendes Einkommen. Wir benötigen für die Beratung jedoch nur vier Angaben, die wir eintragen:

  1. Entgeltpunkte: Diese entnehmen wir der Renteninformation
  2. (Hoch)Schulzeiten: Hier zählen alle Zeiten nach dem 17. Lebensjahr. Es werden maximal acht Jahre angerechnet. Wir erfragen diese in unserem Berufsfragebogen.
  3. Kinder: Die sollten ja bekannt sein.
  4. Arbeitseinkommen des überlebenden Partners: Wir kalkulieren hier pauschal mit nur noch 20 Stunden pro Woche, da sich der oder die Hinterbliebene ja allein um die Kinder kümmern muss.

Der Rechner ermittelt dann mit den hinterlegten Formeln die Bruttorente, das anrechenbare Einkommen, die Bruttorente mit Anrechnung und die Rente vor Steuern, also mit den Abschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gerade wenn der oder die Hinterbliebene ein recht hohes Einkommen erzielt, weicht die Zahlrente durch die Anrechnung zum Teil deutlich von der überschlägigen Rechnung ab. Wir müssen lediglich einmal im Jahr den Rentenwert anpassen, da er sich regelmäßig ändert.

Quelle: Progress Finanzplaner
Schritt 2 – Einnahmen und Ausgaben im Todesfall besprechen

Als Nächstes nehmen wir uns die Haushaltsübersicht unserer Kundinnen und Kunden vor. In der Regel haben sie ihn gemeinsam für den Haushalt aufgestellt. Im Folgenden kreieren wir die Szenarien für den jeweils überlebenden Partner. Die veränderten Einkünfte übernehmen wie aus unserem Hinterbliebenenrentenrechner. Für den oder die Hinterbliebene rechnen wir bei minderjährigen Kindern im Haushalt – sofern er oder sie vorher berufstätig war – pauschal mit maximal einer 20-Stunden-Stelle. Gerade bei kleinen Kindern ist es unrealistisch anzunehmen, dass die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater noch Vollzeit arbeiten geht.

Bei den Ausgaben reduzieren wir anteilig die Posten Essen und Trinken, Hobby und Freizeit, Versicherungen und die Konsumausgaben. Hier können Sie jedoch mit ihrer Kundschaft die verschiedenen Szenarien besprechen. Vielleicht möchte der eine in der großen Wohnung bleiben, während es für die andere klar ist, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Das Gute daran: Die Kunden geben Ihnen das Szenario vor, es sind ihre Zahlen. Dadurch erzielen Sie eine viel größere Identifikation und Zustimmung, als wenn Sie irgendwelche Werte vorgeben.

Berücksichtigen Sie bei den Vermögen und Verbindlichkeiten mögliche Auszahlungen von Versicherungen. Diese können die Kundinnen und Kunden nutzen, um etwaige Verbindlichkeiten zu tilgen, sodass die monatliche Belastung sinkt. Oder sie nutzen die Vermögenswerte zur Finanzierung der ermittelten Versorgungslücke. Die Versorgungslücke ist der objektive Bedarf zur Absicherung.

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Stephan Busch

Stephan Busch und Tom Wonneberger

Stephan Busch und Tom Wonneberger sind Versicherungsmakler und Inhaber der Progress Finanzplaner aus Dresden.

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