Ein Auszubildender als Industriemechaniker, setzt ein Werkzeug in eine Fräsmaschine ein: Geht eine Fräsmaschine kaputt, kann das teure Folgen für das Unternehmen haben. © picture alliance/Andreas Arnold/dpa
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  • 11.02.2019 um 09:59
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Ob Auto, Nahrungsmittel, Magazin oder Pulli: Das produzierende Gewerbe stellt viele verschiedene Produkte her. Dementsprechend speziell sind auch die Risiken für Betriebe in dieser Branche. Pfefferminzia schlüsselt auf, wie ein passender Versicherungsschutz aussehen kann.

Eine Cyberversicherung sollte daher schon vor dem Schadenfall ansetzen, findet die Fachfrau. „Denn so schnell wie möglich zu reagieren ist bei einer Cyberattacke ein ganz zentraler Punkt.“ Die Kosten für Forensik und Schadenfeststellung übernimmt HDI daher innerhalb der ersten 48 Stunden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt – egal ob tatsächlich ein Cyberangriff vorliegt oder nicht. Gibt es einen entsprechenden Verdacht können sich Kunden über eine Cyber-Schaden-Hotline melden, und die Cyber-Experten schalten sich dann per Fernwartung auf den betroffenen Rechner und beginnen mit der forensischen Untersuchung.

Unterschätzt wird tendenziell auch ein weiterer Punkt, wenn es um Gewerbeversicherungen für produzierende Unternehmen geht: „Der größte Stolperstein ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme“, sagt Marc Steinbrecher, Leiter Sach-Firmen Vertrag bei der VHV Allgemeinen Versicherung. Die Unterversicherung sei hier immer ein Risiko.

Unterversicherung vermeiden

Beispiel: kleine Betriebsunterbrechung, bei der sich die Versicherungssumme nach derjenigen der Betriebsinhaltsversicherung richtet. Hat ein Unternehmer parallel zur Inhaltsversicherung mit 100.000 Euro Versicherungssumme eine Maschinenversicherung über 60.000 Euro abgeschlossen, muss er das bei der Festlegung der Deckungssumme bei der Betriebsunterbrechungspolice berücksichtigen. Letztere müsste also eine Summe von 160.000 Euro aufweisen, nicht von 100.000 Euro.

Das wird aber schon mal vergessen. „Die Gefahr einer Unterversicherung gibt es grundsätzlich auch unter anderem im Bereich der Inhalts- und Gebäudeversicherung“, so Steinbrecher weiter. Die VHV verzichte bis zu bestimmten Schadenhöhen auf die Einrede der Unterversicherung. Und bei der Inhaltsversicherung beispielsweise wende man die „Goldene Regel“ an. Steinbrecher: „Das heißt, wir ersetzen beim Verlust oder der Beschädigung von Maschinen und Geräten immer den Neuwert.“

Weil dieses Risiko der Unterversicherung recht hoch ist, empfiehlt Holger Mardfeldt, Partner beim Martens & Prahl Versicherungskontor aus Lübeck, bei der Bemessung der Versicherungssummen spezialisierte Profis heranzuziehen. „In Sachen Gewerbeversicherungen zu beraten und diese dann zu vermitteln erscheint einfach – ist aber alles andere als trivial“, erklärt Mardfeldt. „Es gehört sehr viel Fachwissen dazu, nicht nur im Bereich Versicherungen.“ Auch Kenntnisse über einzuhaltende Sicherheitsvorschriften oder behördliche Auflagen seien zwingend erforderlich.

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