Ein Mann steht mit seinem Rechtsanwalt in einem Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Thüringen). © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 23.08.2017 um 15:10
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Ob Gewerbebetreibende oder Freiberufler: Unternehmer müssen ihre Interessen gelegentlich auch vor Gericht durchsetzen. Wer nicht auf den hohen Anwaltskosten sitzen bleiben möchte, kommt um eine bedarfsgerechte Absicherung nicht herum.

„Nicht selten versuchen kleinere Unternehmen gerade im Versicherungsbereich Kosten einzusparen und unterschätzen dabei die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit auf sie zukommen“, warnt Papo von Finanzchef24. „Gerade wenn es vor Gericht geht, ist ganz schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.“

Dass die Aussichten, sich als Unternehmer in einer juristischen Auseinandersetzung wiederzufinden, gar nicht so gering sind, zeigt die aktuelle Leistungsstatistik des Versicherungsverbands GDV. Demnach zahlten die deutschen Rechtsschutzversicherer im vergangenen Jahr laut vorläufigen Berechnungen 2,8 Milliarden Euro an ihre Kunden aus – das entspricht einer Zunahme von satten 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – ein neuer Höchstwert. Die Klagefreude der Deutschen hat für die Versicherungswirtschaft unschöne Folgen: Mit einer Schaden-Kosten-Quote von 101 Prozent schreiben die Versicherer im Rechtsschutzgeschäft wieder rote Zahlen – das war in den vergangenen sieben Jahren nur einmal, nämlich 2014, der Fall.

Das Feld, auf dem sich die Unternehmen bewegen, ist eben auch mit zahlreichen rechtlichen Fallstricken durchzogen. „Mögliche Fälle reichen von der Kündigung eines Mitarbeiters, einer vom Finanzamt nicht akzeptierten Gewerbesteuererklärung oder einem Betriebsverbot durch die Gewerbeaufsicht bis hin zum Vorwurf des Verstoßes gegen Sicherheitsvorschriften“, zählt Roland-Sprecher Acker auf.  Das macht es nicht eben leichter, den passenden Rechtsschutz zu finden.

Worüber sollte man sich also vor dem Abschluss im Klaren sein? (siehe hierzu auch Kasten). „Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass einige Versicherer ihnen einen modularen Versicherungsschutz anbieten“, sagt Rechtsschutz-Experte Papo. „Dieser besteht aus einem Grundbaustein Firmenrechtsschutz, welcher durch Module wie Arbeitgeber-, Immobilien-, Verkehrsrechtsschutz und so weiter ergänzt werden kann.“ Der Vorteil davon sei, so der Finanzchef24-Geschäftsführer, dass der Kunde genau wählen könne, was er brauche, und somit nicht für etwas zahle, was er nicht in Anspruch nehme. Beim Rechtsschutzversicherer Arag etwa handelt man genau nach dieser Maxime: So kann der Kunde wählen, ob er zusätzlich zum immer enthaltenen Basis-Baustein „Firma“ auch die Bausteine „Arbeitgeber“, „Firmenfahrzeug“ und „Gewerbeimmobilie“ einschließen möchte.

Worauf zu achten ist: Die drei wichtigsten Punkte beim Firmenrechtsschutz

Deckungssumme

Wer nicht auf sein Recht verzichten möchte, sollte in jedem Fall eine Firmenrechtsschutzversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme abschließen. Um auch bei größeren Rechtsstreitigkeiten umfassend abgesichert zu sein, sollte die Versicherungssumme mindestens 500.000 Euro betragen. Mittlerweile bieten einige Versicherungen auch Tarife mit einer unbegrenzten Deckung an. Oft wird zudem noch eine maximale Kautionssumme festgelegt. Diese beträgt zumeist 250.000 Euro und wird von der Firmenrechtsschutzversicherung als zinsloses Darlehen vergeben.

Selbstbehalt

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts lässt sich die Prämie der Firmenrechtsschutzversicherung deutlich reduzieren. Experten empfehlen eine Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Schadenfall. Viele Versicherer verzichten auf den Selbstbehalt, wenn der Versicherte lediglich eine Erstberatung in Anspruch nimmt. Dazu bieten einige Anbieter einen Nachlass, falls der Kunde sich für einen Partneranwalt des Versicherers entscheidet.

Wartezeit

Üblich ist eine Wartezeit von drei Monaten. Welche Leistungsarten von der Wartezeit betroffen sind, variiert von Anbieter zu Anbieter und ist den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst nach Ende dieses Zeitraums. Geht jedoch infolge eines Vertragswechsels die Vorversicherung nahtlos in den neuen Tarif über, entfällt die Wartezeit in der Regel.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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