Flüchtlinge überqueren die Österreichisch-Deutsche-Grenze: Deutschland hat bislang gut 800.000 Flüchtlinge aufgenommen. Viele von ihnen fliehen vor dem Krieg in Syrien. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 01.12.2015 um 14:12
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Verursacht jemand einen Schaden, dann muss er diesen in der Regel ersetzen. Diese Pflicht gilt für Jedermann und macht auch vor Flüchtlingen nicht Halt. Aus diesem Grund ist der Haftpflichtschutz auch ein Thema für Flüchtlinge. Wie Versicherer und Kommunen das Problem lösen.

Wenn Flüchtlinge in Deutschland ankommen, liegt der Abschluss einer Versicherungspolice wahrscheinlich außerhalb ihrer Vorstellungskraft. Deshalb gibt es sogenannte Sammelverträge. Über diese stellen die aufnehmenden Gemeinden den Haftpflichtschutz für die Neuankömmlinge sicher.

Erster Anbieter von Privathaftpflicht-Sammelverträgen war laut Versicherungsjournal die Versicherungskammer Bayern. Diesem Beispiel sollen inzwischen auch die großen Versicherer Allianz, Axa und Ergo gefolgt sein.

Versicherungsnehmer ist in dem Fall immer die Kommune. Diese meldet dem Versicherer regelmäßig die Zahl der aufgenommen Flüchtlinge. Eine Provision soll laut Bericht aufgrund des sozialen Charakters eines Sammelvertrags nicht fällig werden. Entsprechend vertreiben die Versicherer die Policen nicht aktiv. Interessierte Kommunen kommen selbständig auf sie zu.

Die Versicherungskammer Bayern nimmt laut Versicherungsjournal für den Haftpflichtschutz eines Erwachsenen jährlich 35 Euro. Kinder sollen beitragsfrei mitversichert sein.

Ähnlich sehen die Konditionen bei der Allianz aus. Dort soll die Haftpflichtversicherung monatlich pro Person zwischen 3 und 5 Euro kosten. Der tatsächliche Betrag sei jedoch regional unterschiedlich. Die Ergo bietet eine solche Versicherung wohl seit Oktober an. Hier liegt der Beitrag für zwischen 4 Euro für Erwachsene und 5,40 Euro für Familien.

Da inzwischen einige deutsche Familien damit begonnen haben, selbst Flüchtlinge aufzunehmen, stellt sich auf für sie die Haftpflicht-Frage. In diesem Fall hilft jedoch eine Meldung an den eignen Haftpflichtversicherer, denn oft soll eine beitragsfreie Aufnahme in die Familien-Haftpflicht möglich sein – so der Bericht weiter. Allerdings gelte es, zu beachten, dass die Absicherung nicht bei Schäden in Haus oder Wohnung des Gastgebers selbst greife.

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