Ein Autokran liegt in einem Vorgarten in Bibergau bei Dettelbach: Bei dem Unfall wurde glücklicherweise keiner schwer verletzt. © dpa/picture alliance
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  • 15.06.2017 um 15:37
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Unternehmer, deren Geschäftserfolg maßgeblich von Maschinen abhängt, sollten sie abschließen – die Maschinenversicherung. Worauf Makler dabei achten sollten.

Auch Nils Timm von der Inter hat mal ins Schadenbuch des Versicherers geschaut und aufgeschlüsselt, welche Ursachen am häufigsten zu Schäden führen: „Zu 58 Prozent menschliches Versagen, zu 25 Prozent Produktfehler und zu 17 Prozent technische Störungen“, ist sein Fazit.

Was erstattet der Versicherer bei einem Schaden? „Man muss hier unterscheiden zwischen einen Teilschaden und einem Totalschaden“, sagt Claus Rehse von der Signal Iduna. Ein Teilschaden liege vor, wenn die Wiederherstellungskosten kleiner seien als der Zeitwert der beschädigten Maschine. Ist das nicht der Fall und die Wiederherstellungskosten liegen höher als der Zeitwert, so liegt ein Totalschaden vor. Rehse: „Bei einem Teilschaden werden die tatsächlich entstandenen Wiederherstellungskosten ersetzt, abzüglich des Werts des Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung.“

Zeitwert oder Wiederherstellungskosten?

Als Wiederherstellungskosten bezeichnet man dabei Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den früheren betriebsfertigen Zustand der Maschine wiederherzustellen. Im Falle des Totalschadens wird dagegen der Zeitwert ersetzt, abzüglich des Werts des Altmaterials und der vereinbarten Selbstbeteiligung. „Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand“, sagt Rehse.

Wichtig ist dabei, eine Unterversicherung auszuschließen. Das heißt: „Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert, also dem Listenpreis der versicherten Anlagen und Maschinen zuzüglich deren Bezugskosten entsprechen“, sagt Inter-Experte Timm. Das heißt also Neuwert ohne Rabatte und Preiszugeständnisse zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht und Zölle zuzüglich Montagekosten.

Absage beim technischen Fortschritt

Was ist aber, wenn die Maschine eigentlich überholt ist, weil es inzwischen neuere oder bessere gibt? Trägt der Versicherer diesem technischen Fortschritt auch Rechnung? In aller Regel nein. Hier gibt es aber Ausnahmen: „Wir ersetzen auch Mehrkosten für Erhöhungen des versicherten Schadenaufwands infolge Technologiefortschritts bis 30 Prozent“, sagt etwa Gothaer-Mann Büscher.

Vorsicht ist auch bei geleasten oder kreditfinanzierten Maschinen geboten. Die Maschinenversicherung ist in diesen Fällen als Absicherung oft Pflicht. „Wir als Zurich bieten hier den Einschluss einer Gap-Deckung an, um eine mögliche Lücke zwischen dem Zeitwert und den noch zu leistenden Zahlungen im Rahmen eines Leasings oder einer Kreditfinanzierung zu schließen“, sagt Benedikt Kreuzberg von der Zurich. „So ist der Kunde auf der sicheren Seite.“

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