Die Fachanwälte Stefan Jöster (links) und Lutz Martin Keppeler erklären, warum die Cyberversicherung den Platz in der Nische verlassen hat und was das für Makler bedeutet. © dpa/picture alliance (Vorschaubild); Heuking Kühn Lüer Wojtek
  • Von Redaktion
  • 15.11.2017 um 12:12
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„Wanna Cry“ oder „Petya“ – nur zwei Beispiele für Cyberattacken, die zeigen, wie hoch aktuell das Risiko für Unternehmen ist, Opfer von Internetkriminalität zu werden. Makler und Versicherungsprofis sollten daher die wesentlichen technischen und versicherungsspezifischen Rahmenbedingungen im Blick haben. Wie dies anhand von vier Schritten gelingen kann, erklären Lutz Martin Keppeler und Stefan Jöster von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek in ihrem Gastbeitrag.

  • Engpässen bei der Assistance-Leistung vorbeugen: Zentrale Leistung des Versicherers ist die Gewährung von Assistance-Leistungen, um die schadenbetroffenen IT-Systeme samt der dort gespeicherten Daten möglichst rasch wieder zu sichern. Da bei groß angelegten Attacken zahlreiche Unternehmen in enger zeitlicher Abfolge betroffen sind, ist es wichtig, bereits vor einer Schadenwelle die nötigen Geschäftsbeziehungen mit dem Dienstleister geregelt zu haben. Die IT-Spezialisten sollten bereits vor einem Schadenfall die maßgeblichen IT-Systeme kennen, um bei Bedarf schnell eingreifen zu können. Wer hingegen bei einer rollenden Schadenwelle erst auf die Suche nach einem tauglichen Dienstleister geht, darf sich hinten anstellen.
  • Zertifizierung: Wenn Mindestkriterien zum vorausgesetzten Sicherheitsniveau des IT-Systems nicht genau definiert sind („Stand der Technik“), wird dies im Schadenfall schnell zum Streitpunkt. Daher sollten Unternehmen das eigene System durch Drittanbieter zertifizieren lassen und die regelmäßige Erneuerung des Zertifikates als abschließende Voraussetzung definieren. Nur so ist beiden Seiten eine verlässliche Grundlage garantiert.

Beachten Makler und Unternehmen diese Besonderheiten, so kann im Schadensfall schnell gehandelt werden.

Versicherung mit Potenzial

Dass die Cyberversicherung längst nicht mehr nur den Platz in der Nische hat, zeigen auch die rechtlichen Fortschritte beim Thema IT-Sicherheit. Zwar gibt es bereits außergesetzliche Regelungen, wie etwa die Normreihe ISO2700 oder den Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Aktuell belegt zudem die europäische Verordnung zum IT-Sicherheitsgesetz mit ersten detaillierten Regelungen die Wichtigkeit dieses Themas und damit – indirekt – auch das Potential der Cyberversicherung.

Über die Autoren:

Lutz Martin Keppeler ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Spezialist für IT-Sicherheitsrecht und Datenschutz der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Stefan Jöster ist Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Spezialist für Cyber-Versicherungen der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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