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  • Von Redaktion
  • 11.07.2013 um 14:36
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Am 22. Juli wird für geschlossene Fonds eine neue Ära anbrechen. Zu diesem Tag tritt die neue AIFM-Richtlinie in Kraft, mit Aussicht auf mehr Sicherheit und Transparenz für Anleger. Experten erwarten, dass ein Drittel der bisherigen Anbieter vom Markt verschwinden wird. Die Aufsichtsbehörde Bafin wünscht, dass „Treuhänder als alternative Verwahrstelle“ klären, ob ihre Tätigkeit über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Der Versicherungsverband GDV hat das jetzt verneint. Und eröffnet Maklern damit neue Geschäftschancen.

Verwahrstellen waren bislang in der Regel Depotbanken. Jetzt können auch Einzelpersonen mit besonderer Qualifikation und Bafin-Genehmigung in diese Rolle schlüpfen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Schon bisher hätten sie laut GDV vielfach über eine saubere Verwendung der Fondseinlagen gewacht. Nun führten sie auch die Konten – und seien gegen Ansprüche ihrer Mandanten eben nicht über ihre Berufshaftpflicht abgesichert.

Stattdessen – so der GDV – müssen sie für jeden einzelnen von ihnen „verwahrten“ Fonds eine eigene Police abschließen. Möglich sei dies auch über Rahmenverträge. Der Versicherer-Verband erklärt den Ausschluss mit den ohnehin zahlreichen Schäden in der normalen Berufshaftpflicht. Eine Treuhänder-Haftung würde die Situation nur unnötig verschärfen. Versicherungsmaklern soll dies recht sein.

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