©
  • Von Redaktion
  • 02.12.2013 um 13:20
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 02:20 Min

Jahresende ist Rechnungszeit: Einigen Versicherten steht bei ihrer privaten Krankenversicherung sicher wieder eine Beitragserhöhung ins Haus. Gerd Güssler, Geschäftsführer des Analysehauses KVpro.de erklärt, wie ein Tarifwechsel in der PKV funktioniert und worauf man dabei achten muss.

Von Gerd Güssler

Der Paragraf 204 VVG sagt zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Bietet der Zieltarif jedoch Mehrleistungen als der bestehende Tarif, so kann der Versicherer für diese, eine erneute Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls einen Risikozuschlag verlangen.

Verzichtet der Versicherte auf diese Mehrleistung, bleibt er diesbezüglich auf dem jetzigen Niveau. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein.

Beraten und verkauft

Viele Verbraucher wollen oder können sich jedoch aus Unwissen, Desinteresse oder einfach auch aus zeitlichen Gründen damit nicht selbst beschäftigen und verlassen sich auf Ihren Versicherungsvertreter oder Makler des Vertrauens oder auf ein Vergleichsportal im Internet. In beiden Fällen sollte der Verbraucher die jeweiligen Angebote jedoch stets kritisch hinterfragen, sich nicht blind darauf verlassen und nur nach dem billigsten Angebot oder Tarif suchen!

Viele unseriöse Berater nutzen diese Situation leider oftmals zu ihren Gunsten schamlos aus, da der Berater vom Versicherer für seine Beratungsleistung bei einem Tarifwechsel innerhalb des Hauses kein Geld erhält – seine Arbeit wird nicht entlohnt. Deshalb wird oft zum Neuabschluss, also zum Stallwechsel gegriffen – nur dafür bekommt der Verkäufer eine Provision.

Jedes Jahr werden so unzählige Versicherte getreu dem Motto „Ihre Kasse erhöht schon wieder die Beiträge, nichts wie weg“ regelrecht zum Kassenwechsel getrieben, oftmals mit der Folge, dass die bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlten Prämien / die Altersrückstellungen sowie wertvoll erworbene Rechte für immer verloren sind. Im Internet dagegen wird oft mit billigen Lock-Angeboten geworben, die nur ein Ziel haben, nämlich Adressen und persönliche Daten zu generieren um diese wiederum an Produktvermittler zu verkaufen.

Checkliste für einen Versicherungswechsel

Versicherte sollten bei einem Tarifwechsel auf Folgendes achten:

  • Der seriöse, qualifizierte Berater / Makler lässt sich die Unterlagen des bestehenden Versicherungstarifs geben (die Versicherungspolice).
  • Er wird mit Ihnen darüber sprechen, wie lange sie schon in diesem Tarif versichert sind. In diesem Zusammenhang sollte er Sie über das Thema „Altersrückstellungen“ und zustehende Rechte informieren.
  • Er wird mit Ihnen über Ihre Wünsche und Erwartungen an Ihre Krankenversicherung sprechen, die gemachten Erfahrungen mit dem aktuellen Versicherungstarif analysieren und wird Fragen zur aktuellen gesundheitlichen, familiären und finanziellen Situation stellen.
  • Er wird mit Ihnen ausführlich besprechen, inwiefern der bestehende Versicherungstarif Ihren ermittelten Bedürfnissen entspricht. Dabei wird er insbesondere nicht nur darauf eingehen, welche Leistungen versichert sind, sondern auch – und besonders wichtig – feststellen, „Von was wie viel“ Sie versichert haben (Erstattungsniveau), welche Kostenrisiken Sie momentan eingegangen sind und eventuell vorhandene Risikozuschläge auf ihre Berechtigung hin mit Ihnen überprüfen.
  • Er wird Sie darüber aufklären, dass grundsätzlich ein adäquater und jederzeit ergänzender Versicherungsschutz bei einem Monatsbeitrag ab rund 400 Euro beginnt. Angebote darunter sind in der Regel nur für Personen geeignet, die finanziell in der Lage sind, große Teile ihrer Krankheitskosten selbst zu tragen.
  • Auf Basis dieser Informationen wird er eine Empfehlung aussprechen, ob es sinnvoll ist, den bestehenden Versicherungsschutz so zu belassen, einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers durchzuführen oder den Versicherer ganz zu wechseln.
  • Bei einer Wechselempfehlung wird er Ihnen genau aufzeigen, worin sich Ihr künftiger Versicherungsschutz von dem bestehenden unterscheidet, zum Beispiel höheres oder niedrigeres Erstattungsniveau, Gewinn oder Verlust bei einem „Stallwechsel“, also einem Wechsel des Versicherers und mit Ihnen einen tragfähigen Kompromiss erarbeiten, der Sie finanziell nicht überfordert. Besseren oder gleichen Schutz für weniger Geld gibt es jedoch nicht.
  • Er wird eine ausführliche Beratungsdokumentation nach den Vorschriften des VVG anfertigen, das Ihre Wünsche und Bedürfnisse verbunden mit seinem Rat und seiner Empfehlung sowie Ihrer Entscheidung dokumentiert. Er wird Sie nicht dazu auffordern, auf die Dokumentation schriftlich zu verzichten.
kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content