Wer sich vergangenes Jahr in zahnärztlicher Behandlung begab, sollte prüfen, ob er seine Zahnarztrechnung nicht einfach an den Fiskus weiterreichen kann. © picture alliance/dpa-Zentralbild
  • Von Lorenz Klein
  • 13.05.2019 um 17:43
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Wer über keine gute Zahnzusatzversicherung verfügt, bleibt nach größeren Zahnbehandlungen meist auf einem Großteil der Kosten sitzen. Was die Krankenkasse genau übernimmt und welche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein anhand eines Rechenbeispiels.

Wie kann der Eigenanteil von der Steuer abgesetzt werden?

Laut Lohnsteuerhilfeverein gilt sowohl für den Beispielpatienten als auch für alle anderen: Vom Zahnersatz über Zahnimplantate bis zum Knochenaufbau können alle selbst bezahlten Kosten in der Steuererklärung angegeben werden. Auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sollten sich Patienten mit ihrem Zahnarzt darauf einigen, die teure Behandlung in Raten zu zahlen, die beispielsweise über zwei Jahre laufen, müssen sie die Zahlungen in zwei Steuererklärungen angeben.

Wie verhält es sich mit den „zumutbaren Eigenbelastungen“?

Die Steuerexperten ratengrundsätzlich dazu, hohe Zahnarztrechnungen innerhalb eines Jahres zu begleichen, damit die Kosten in einer einzigen Steuererklärung angegeben werden können. Das Gleiche gelte für alle anderen Ausgaben, die zu den außergewöhnlichen Belastungen zählten, wie etwa die Rechnung des Kieferorthopäden oder andere Krankheitskosten.

Der Grund: Bei außergewöhnlichen Belastungen muss ein Steuerzahler zunächst eine bestimmte Summe überschreiten, bevor das Geld abgesetzt werden kann. Diese bestimmte Summe wird „zumutbare Eigenbelastung“ genannt und anhand von Faktoren wie Familienstand oder Anzahl der Kinder berechnet.

Wenn die zumutbare Belastungsgrenze mit den Kosten für den Zahnersatz oder anderen außergewöhnliche Belastungen überschritten werde, wirke sich jeder einzelne Euro steuerlich aus, betonen die Experten. Wer mit seinen Kosten allerdings nur einen Cent unter der Eigenbelastung liege, könne gar nichts absetzen. Und: Mit jeder neuen Steuererklärung muss ein Steuerzahler diese finanzielle Grenze aufs Neue überschreiten. Deshalb sollten Verbraucher alle übrigen Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastung gelten, sammeln und die Kosten auf einen Schlag in der Steuererklärung angeben, empfiehlt der Lohnsteuerhilfeverein.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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