Zahntechnikermeisterin Maxi Findeiß begutachtet eine Glaskeramikscheibe mit präzisionsgefrästen künstlichen Zähnen: Leistungen wie Zahnersatz würden bei einer paritätischen Zahlung des Zusatzbeitrags möglicherweise weiter reduziert werden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.09.2016 um 16:14
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Den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Arbeitnehmer ganz alleine zahlen. Weil dieser immer weiter ansteigt, fordert etwa die SPD, dass sich auch die Arbeitgeber hieran beteiligen sollen – paritätische Finanzierung nennt sich das. Sie könnte aber weder die Ausgaben in der GKV bremsen, noch die Finanzierungslasten umverteilen, schreibt Ökonom Jochen Pimpertz in einem Kommentar.

Pimpertz stellt alsdann die Frage, ob das Problem der GKV wirklich auf der Einnahmenseite liegt, oder nicht viel eher auf der Ausgabenseite. Seit 1991 seien die Ausgaben je Versicherten pro Jahr stärker gewachsen als die beitragspflichtigen Einkommen. Immerhin ermögliche es der Zusatzbeitrag einen Wettbewerb zwischen den Kassen. Das wiederum halte die Kosten in Schach. Pimpertz: „Bei einer vollständigen Teilung des Beitrags fällt der Anreiz für den Versicherten zum Kassenwechsel dagegen schwächer aus als bei alleiniger Anpassung des Arbeitnehmerbeitrags.“

Deutschland wird älter und die Kosten höher

Zudem sei zu bedenken, dass Deutschland immer älter werde. Das bedeute auch, dass in Zukunft mehr junge Versicherte für immer mehr ältere, krankheitsanfällige Menschen Beiträge zahlen müssen.

Eine Folge für die GKV wären weitere Kürzungen in den Leistungskatalogen. In einem solchen Fall hätten junge Versicherte das Problem, privat für die entfallenen Leistungen vorsorgen zu müssen. „Würde dagegen der Zusatzbeitrag künftig einkommensunabhängig erhoben und im Rahmen einer obligatorischen kapitalgedeckten Säule organisiert, dann würde die Verschiebung der Lasten auf junge Versicherte begrenzt. Zwar schränkt dieser Reformschritt den sozialen Ausgleich im Status quo ein. Das ist aber der Preis, den insbesondere Ältere zahlen müssen, wenn die Interessen nachfolgender Generationen im Sinne des Solidaritätsprinzips gewahrt bleiben sollen“, schreibt Pimpertz weiter.

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