"Entscheidungsbildend ist natürlich auch der Beitrag – der schönste Testsieger-Tarif nützt dem Kunden ja nichts, wenn er ihn sich nicht leisten kann", schreibt Pfefferminzia-Gastautor Oliver Mest. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.04.2018 um 11:14
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Die Stiftung Warentest und die Testreihen zu Versicherungen – eine Geschichte voller Missverständnisse, wenn man an die katastrophalen Untersuchungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch zur Risikoleben zurückdenkt. Nun also das Thema Zahnzusatzversicherung und die fast schon neugierige Frage der Vermittler: Und? Können die Zahn? Die Antwort gibt Versicherungsmakler Oliver Mest in seinem Gastbeitrag.

Die Zahnstaffel vergessen?

Völlig fehlt im Test der Aspekt der Zahnstaffel – zwar soll die „jährliche Obergrenze“ Bestandteil des Tests sein, wirft aber in der Bewertung Fragen auf. Die Bestplatzierten erstatten ihren Kunden 5.000 Euro (Bayerische) beziehungsweise 4.000 Euro (DFV) in den ersten vier Jahren – die R+V erstattet Kunden immerhin 10.000 Euro und die UKV 9.000 Euro. Letztere wird mit der Detailnote 0,6 dennoch schlechter bewertet als die anderen drei Versicherer… Nun kann man darüber streiten, ob nicht 4.000 Euro ausreichend sind – nur ist die Höhe der Zahnstaffel natürlich auch beitragsbildend und deshalb ein wichtiger Punkt, bei dem man erwarten darf, dass Stiftung Warentest den nicht irgendwo unter „ferner liefen“ mit einbaut, sondern klar kommuniziert.

Professionelle Zahnreinigung: Kommt selten vor oder ist nicht teuer? Oder …? 

Einige Leistungen sind laut Stiftung Warentest ja nicht so wichtig, dass sie mit in die Bewertung einfließen – die professionelle Zahnreinigung zum Beispiel. Interessanterweise sind diese Leistungen nicht mit getestet, aber Tarifbausteine, die nur diese Leistungen vorsehen wie zum Beispiel der DentPro80 der Hallesche, werden gesondert mit getestet. Muss man das verstehen? Fakt ist: In der Praxis wirkt sich die Kostenerstattung für Prophylaxe sehr direkt auf die Entscheidung des Kunden aus. Denn die Prophylaxe ist für den Kunden keine Schadensleistung, die im „Ernstfall“ in Anspruch genommen wird, sondern eine kalkulatorische Leistung. Will heißen: Wenn mir meine Zahnzusatzversicherung 120 Euro im Jahr als Kostenübernahme bei 100 Prozent Leistungszusage garantiert, dann wird mein Tarif faktisch um zehn Euro günstiger, wenn ich meinen Leistungsanspruch ausschöpfe. Und bei 240 sind es eben schon 20 Euro. Und das soll nicht entscheidend sein?

Fazit

Naja, möchte man sagen, die Idee ist sicherlich gut, Zahntarife einmal zu beleuchten. Und wir als Makler freuen uns natürlich, wenn ein Kunde mit Test-Ergebnis und strahlendem Gesicht sagt: „Den hätte ich gerne!“. Auch wenn wir ihm dann vielleicht erklären müssen, dass und warum der eine oder andere Tarif im echten Leben nicht so gut ist. Und wir freuen uns als Makler für unsere Produktgeber, die viel leichter argumentieren können – sind ja „Testsieger“. Am Ende lässt sich das Test-Ergebnis aber leider auf eine recht einfache Formel runterbrechen: Die teureren Tarife sind die deutlich besseren! Denn die zwölf besten Tarife kosten im Schnitt für einen 46-Jährigen rund 30 Prozent mehr als die schlechtesten zwölf im Test. Zufall? Ja, nein, schlecht zu sagen. Wäre der Test in der Tiefe besser, ließe sich vielleicht argumentieren. So bleibt es ein Zufallsprodukt, das niemandem wirklich etwas bringt. Außer der Stiftung Warentest, die ihre Siegel gut verkaufen wird.

Zum Autor

Oliver Mest ist Versicherungsmakler und Jurist – seine Mission: Bedingungswerke und Leistungen für die Kunden transparent zu machen – auch (und gerade) bei der Zahnzusatzversicherung. Zu diesem Zusatzschutz berät er im Jahr über 2.000 Kunden bei der Wahl des richtigen Tarifs.

 

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