Eine Frau läuft auf der Buchmesse in Frankfurt am Main an einem Werbeplakat für Rechtsliteratur vorbei. Mit der aktuellen Rechtsprechung hat sich Michael Hillenbrand von der DVVF befasst, um zu klären, ob Makler für die Optimierung einer privaten Krankenversicherung (PKV) ein Honorar verlangen dürfen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 31.08.2018 um 10:56
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Mit dieser Frage befasst sich Michael Hillenbrand, Vorstand Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen, in seinem Gastbeitrag. Ein Leser des hauseigenen Newsletters machte Hillenbrand auf das Thema aufmerksam. Lesen Sie hier seine ausführliche Antwort.

Und es wird auch deutlich, dass der Vermittler sich von beiden Seiten (Provision und Gebühr) vergüten lassen kann, womit wir wieder beim alten HGB angelangt wären.

Die Bundesrepublik hat dies dann mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze“ und der „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb“ in deutsches Recht umgesetzt. Und in der Verordnung finden sich dann folgende Regelungen die die Vorgaben der EU abbilden:

Paragraf 15

Information des Versicherungsnehmers

(1) Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt

folgende Angaben nach Maßgabe des Paragrafen 16 Absatz 1 mitzuteilen:

  1. ob er eine Beratung anbietet,
  2. die Art der Vergütung, die er im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält,
  3. ob die Vergütung direkt vom Kunden zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige

Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,

  1. ob er als Vergütung andere Zuwendungen erhält,
  2. ob seine Vergütung aus einer Verknüpfung der in Nummer 6 und 7 genannten Vergütungen besteht,

Das PDF finden Sie hier: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97

Eigentlich lassen die genannten Quellen keine Fragen offen. Aber aus unserer Erfahrung ist nicht zu erwarten, dass die Vermittler nicht weiterhin gezielt desinformiert und somit in die Irre geführt werden.

Wer sich im Hinblick auf die Beantwortung solcher Fragen unsicher ist, wendet sich einfach an die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen AG in Würzburg

(PS: Wir haben keinerlei Verbindung zur Verrechnungsstelle der DVAG! Wir stehen auf Seiten der Makler und ihrer Kunden)

Über den Autor:

Michael Hillenbrand ist Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle für Versicherungs- & Finanzdienstleistungen AG (DVVF) in Würzburg. Die DVVF unterstützt Versicherungsvermittler und Versicherer bei der Umsetzung von alternativen Vergütungsmodellen.

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