Frau mit Zigarette: Es ist üblich geworden, dass Raucher bei Risikolebensversicherungen in Nichtrauchertarife wechseln können, wenn sie aufgehört haben © ukieiri / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 16.06.2022 um 08:55
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Das Institut Infinma hat 284 Tarife für Risikolebensversicherungen verglichen. Ein Urteil, wer der Beste ist, gibt es nicht. Wohl aber eine Liste, welche Tarife die aktuellen Mindeststandards am Markt übertreffen. Und die ist lang.

Gute Nachrichten für alle, die ihr Leben versichern wollen: Auf dem Markt für Risikolebensversicherungen (RLV) sind Zahl und Qualität der Tarife gleichermaßen gewachsen.

Das geht aus einer Studie hervor, die das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse herausgebracht hat. Darin bewertet es einzelne RLV-Tarife nicht etwa nach vorher festgelegten Kriterien. Den Grund formulieren die Studienautoren so: „Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind.“

Das leuchtet ein. Und so bestimmen die Infinma-Leute im Vorfeld, welche Standards der Markt selbst gesetzt hat. Anschließend geht es darum, welche Risikoleben-Tarife diese Standards einhalten oder gar übertreffen. Das schaffen 80 von insgesamt 284 geprüften Tarifen. Dabei gilt aber: Wenn einer eine Hürde reißt, kann er das nicht mehr an anderer Stelle wieder ausgleichen.

Damit geben die Infinma-Autoren ganz nebenbei einen Einblick, was auf dem RLV-Markt derzeit üblich ist, und worauf man eher nicht zu hoffen braucht. Es geht um 19 Einzelkriterien:

  • Todesfallleistung bei schwerer Krankheit
  • Bau-Bonus
  • Kinder-Bonus
  • Leistung bei Suizid
  • Verlängerungsoption
  • Tarifwechsel für Raucher
  • Meldepflicht Rauchen
  • Nachprüfung für Nichtraucher
  • Beitragsdynamik
  • Nachversicherungsoption ohne Anlass
  • Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Beitragsfreistellung statt Kündigung
  • Versicherung für verbundene Leben
  • Kindermitversicherung
  • Ereignisabhängige höhere Todesfallleistung
  • Soforthilfe
  • Zusatzleistungen möglich
  • Pflege-Bonus
  • Verzicht auf §19 Abs. 3 und 4 VVG

Als Beispiel sei Punkt 1 genommen, Vorabzahlung bei schwerer Krankheit. Es setzt sich mehr und mehr durch, dass Versicherer schon vorab zahlen, wenn feststeht, dass der Versicherte in den kommenden zwölf Monaten stirbt. Wobei zugegebenermaßen das Risiko besteht, dass der oder die Todgeweihte das Geld ausgibt und für eigentlich Abzusichernden nichts mehr übrig bleibt. Trotzdem enthalten 147 der geprüften Tarife eine solche Klausel.

Wer genau wissen möchte, worin bei diesen Punkten die Standards liegen und wie viele Tarife sie erfüllen beziehungsweise reißen, findet diese Informationen hier.

Ebenso gibt es eine komplette Übersicht über alle Tarife, die die Hürden gemeistert haben, die Sie hier herunterladen können. Dabei geht es wie schon angedeutet nicht darum, welcher Tarif der absolut Beste sein soll, sondern nur welche Tarife die üblichen Standards einhalten. Mit dabei sind folgende Versicherer (nach Alphabet):

  • Barmenia
  • Basler
  • Bayern
  • Concordia oeco
  • Continentale
  • Cosmos
  • Credit Life
  • Delta Direkt
  • Dialog
  • Die Dortmunder
  • DLVAG
  • Europa
  • Hannoversche
  • Huk-24
  • Huk-Coburg
  • LV1871
  • Mylife
  • Provinzial Rheinland
  • Signal Iduna
  • VGH
  • VPV
  • VRK
  • WGV
  • WWK
  • Zurich Deutscher Herold
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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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