Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel. © Privat
  • Von Redaktion
  • 04.01.2021 um 13:36
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Ist die Beitrags- oder Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich sinnvoll? Auf diese Frage geht Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel in seiner neuen Kolumne ein.

Wichtig ist aber, dass wir Vermittler immer wieder prüfen, ob sich das Verhältnis von Betragserhöhung und Erhöhung der Versicherungsleistung noch rechnet. Wenn ich für 5 Prozent mehr Beitrag nur noch 3 Prozent mehr Leistung bekomme, dann lohnt sich das nur, wenn ich schon merke, wie die Arbeit immer schwerer fällt.

Das ist übrigens auch die Gefahr von hohen Dynamiken für die Kollektive. Die Dynamiken werden in der Regel so lange abgelehnt, bis ich merke, dass bald ein Versicherungsfall eintreten könnte.

Neben der Beitragsdynamik gibt es auch die sogenannte Leistungsdynamik. Diese erhöht die Leistung jedes Jahr um einen fest vereinbarten Prozentsatz. Über den Daumen gepeilt kostet ein Prozent Dynamik dauerhaft 5 Prozent mehr Beitrag. Die Leistungsdynamik erhöht garantiert. Zusätzlich zu der Erhöhung der Leistung aus den Überschüssen, die aber nicht garantiert sind.

Sinn einer hohen Leistungsdynamik eher zweifelhaft

Ich bin hier der Meinung, dass eine kleine Leistungsdynamik ok ist, wenn der Kunde darauf besteht. Aber eine hohe Dynamik ist hier einfach wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ich zahle den Mehrbeitrag auf jeden Fall. Egal, ob der Leistungsfall eintritt oder nicht. Und damit ich dann eine so hohe Rente habe, die den Mehrbeitrag rechtfertigt, muss ich schon ein paar Jahre Berufsunfähig sein. Was aber im Durchschnitt nicht der Fall ist.

Aber wie immer gilt auch bei beiden Dynamikformen: Ich erkläre dem Kunden die Vor- und Nachteile und er darf dann entscheiden. Denn manchmal schläft der Kunde mit einer irrationalen Entscheidung einfach besser als mit einer sinnvollen. Und das ist ihm dann halt den Preis wert. Unsere Aufgabe ist es lediglich, alle Informationen bereitzustellen, die der Kunde braucht, um für sich eine vertretbare Entscheidung zu fällen.

kommentare
Rolf-Peter Falk
Vor 3 Jahren

Haben Sie , Herr Wenzel, die Beamtenpension eines 35 Jährigen und 50 Jährigen verglichen und richtig gerechnet? Das “Wachstum” ist minimal, da immer ein 10%iger Abschlag auf die Berechnung erfolgt. Dann noch die volle Steuer. Also was soll die Aussage?

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Rolf-Peter Falk
Vor 3 Jahren

Haben Sie , Herr Wenzel, die Beamtenpension eines 35 Jährigen und 50 Jährigen verglichen und richtig gerechnet? Das “Wachstum” ist minimal, da immer ein 10%iger Abschlag auf die Berechnung erfolgt. Dann noch die volle Steuer. Also was soll die Aussage?

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