Der Handschlag finalisiert den Verkauf: Bei der Bestandsübertragung sollten sich Makler ausgiebig Gedanken über die Verkaufsform machen. © Pixabay
  • Von Peter Schmidt
  • 18.07.2023 um 12:40
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Der Verkauf von Maklerfirmen in juristischer Gesellschaftsform kann meist einfach vonstattengehen. Dennoch ist Käufern und Verkäufern manchmal die andere Verkaufsform – der Asset Deal – lieber. Unternehmensberater Peter Schmidt beleuchtet Vor- und Nachteile.

Abschreibungsfrist von 15 Jahren

Schauen wir uns nun den steuerlichen Vorteil bei Asset Deals an. Die aktuellen steuerlichen Regelungen sehen hier vor, dass eine Abschreibungsfrist von 180 Monaten (15 Jahren) besteht. Mit guter Begründung durch den Steuerberater kann diese Frist auch deutlich verkürzt werden. Diese Möglichkeit zur Abschreibung führt oft zu einer Reduzierung der Steuerpflicht. Man nenn das auch TAB (Tax Amortisation Benefit) oder Gegenwartswert eines abschreibungsbedingten Steuervorteils.

Für den Verkäufer über einen Asset Deal kann damit durchaus der Steuervorteil für den Erwerber auch als Argument für eine Preiserhöhung herangeführt oder zum Ausgleich für erhöhte Anforderungen bei gleichem Bestandswert genutzt werden.

Asset Deal – vielfach ein steiniger Weg

Immer wieder bemerken wir, dass die rechtzeitige Umwandlung eines Maklerunternehmens in eine juristische Gesellschaftsform gescheut wird und einem Asset Deal über einen Bestandsverkauf der Vorzug gegeben werden soll. Dabei wird übersehen, dass sowohl die Anforderungen an Digitalisierung und an rechtskonforme Verträge mit den Kunden ein steiniger und mühevoller Weg sein können.

Kernelemente sauberer Maklerverträge und Datenschutzvereinbarungen sind eine klare Vereinbarung einer Nachfolgeklausel mit den Kunden, idealerweise bereits mit dem Namen des Erwerbers, und das Einverständnis des Kunden zur Datenweitergabe an einen Nachfolger und Käufer. Auch hier ist im Idealfall bereits der konkrete Name in der Datenschutzvereinbarung zu benennen.

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Immer wieder gibt es bei Versicherern und auch Rechtsanwälten dazu unterschiedliche Meinungen, ob eine pauschale Formulierung genügt. Um es nochmal herauszustellen: Makler, die als Einzelunternehmer ihren Bestand verkaufen wollen und keine Maklerverträge mit den Kunden haben, werden es schwerer haben, einen Käufer mit einem soliden Kaufpreisangebot zu finden.

Dies ist nicht als Appell eine Umfirmierung zu verstehen. Vielmehr gilt es – auch mit kompetenter Beratung – abzuwägen, ob in Zeit und Kosten für eine Umwandlung in eine GmbH investiert wird oder ob mit etwas Aufwand noch Maklerverträge eingeholt werden.

Individuelle Lösung vereinbaren

Die Kosten für eine GmbH-Gründung können – ohne den dazu noch notwendigen Zeitaufwand – durchaus bei 6.000 bis 8.000 Euro liegen. Wenn man es als Inhaber eines Bestandes mit einem Umsatz von 60.000 Euro schafft, mit der Mehrzahl der 300 bis 400 Kunden aktuelle Maklerverträge vor dem Verkauf zu schließen, dann kommt man oft günstiger weg – auch wenn das nicht mit allen Kunden gelingen wird.

Darüber hinaus gibt es weitere Lösungen, die im Rahmen einer geförderten Nachfolgeberatung besprochen und geprüft werden können. Die Umwandlung kann sinnvoll sein, ist aber neben den Kosten auch nicht ohne weitere Nachteile. Damit wird klar, dass jeweils eine individuelle Lösung zu erarbeiten ist, die die Gefühlslage des Verkäufers ebenso berücksichtigt wie die rechtlichen und ökonomischen Gegebenheiten und Folgen.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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