Feuerwehrmann in Atemschutzausrüstung: Lücken im Versicherungsschutz © picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
  • Von Andreas Harms
  • 12.01.2024 um 15:35
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Sie retten, löschen, trösten und bringen anderen das Schwimmen bei – ohne Menschen mit Ehrenamt würde in Deutschland nicht viel gehen. Doch die Akteure sollten gut versichert sein. Wie das geht und warum es ausgerechnet bei der Feuerwehr oft scheitert, erklären wir hier.

Zwar decken solche Verträge ausdrücklich auch Schäden ab, die Versicherte im Rahmen eines Ehrenamts anrichten. Doch ebenso ausdrücklich schließen sie sogenannte hoheitliche Ehrenämter davon aus. Zu denen gehören beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und: die Freiwillige Feuerwehr.

Rechts abbiegen nur im Schritttempo?

Zwar sind Feuerwehrleute über Gemeinden und Kommunen haftpflichtversichert, das beschränkt sich aber nur auf leichte Fahrlässigkeit. Warum ist das schlecht? Feuerwehrmann Harder nennt ein Beispiel: „Feuerwehrautos müssen auch während der Einsatzfahrten beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Das kostet aber viel zu viel Zeit.“ Also fahren sie schneller – und handeln damit rein rechtlich gesehen grob fahrlässig.

Es sind solche Spitzfindigkeiten, die Harder und Opitz schon vor Jahren auf den Plan riefen. Seitdem sind sie damit beschäftigt, mit Versicherern passgenaue Konzepte für Feuerwehren, aber auch andere Rettungsorganisationen wie das Technische Hilfswerk zu entwickeln.

Das ist aufwendig, aber erfolgreich. Ergebnis ist zum Beispiel ein Konzept mit dem passenden Titel Alltagshelden-Haftpflichtversicherung. Sie umfasst – im Gegensatz zu Verträgen von Gemeinden und Kommunen – nicht nur leichte, sondern sogar grobe Fahrlässigkeit.

Benzin-Klausel beachten

Sogar das anderswo regelmäßig ausgeschlossene „Führen fremder Fahrzeuge“, auch bekannt als Benzin-Klausel, deckt sie mit ab.

Auch ein Konzept zur BUV haben die Makler im Angebot. Denn herkömmliche Verträge schließen etwa „bewusstes In-Gefahr-Bringen“ gern aus, weiß Harder. Doch nichts anderes tun ja solche Alltagshelden. Also schloss er diesen Ausschluss in seinem Konzept aus.

Und das ist nur ein Punkt von mehreren. Demnächst soll auch eine Alltagshelden-Unfallversicherung folgen. „Die Unfallkassen versichern zwar alle Feuerwehrleute, aber eben nicht gut“, sagt Jan Harder. Der nicht selten durch Rauch verursachte Krebs und Schäden an der Psyche seien zum Beispiel als Berufskrankheit nicht anerkannt. Harder: „Das ist ein Riesendefizit.“

Wie das weitergeht, dürfte auch für Gerrit Muntschick interessant sein. Der Makler ist Vorstandschef des Versicherungs- und Finanzmakler Verbands Sachsen und hat ein Problem. Der Verband hatte vor Jahren mit der Generali das „Unfalldeckungskonzept FFW“ abgeschlossen, eine wirklich passende Gruppenunfallversicherung war das.

Doch seit einigen Umbauten betreut die Generali-Tochter Dialog Sach die Policen – und schließt keine neuen mehr ab. „Wir reisen jetzt herum und fragen, wer so etwas machen würde. Offene Türen finden wir dabei nicht“, sagt Muntschick. Immerhin sei ein bestimmter Makler-Versicherer zumindest schon am Rechnen.

Es wäre sicherlich zu begrüßen und würde der Branche gut zu Gesicht stehen, kämen noch weitere hinzu. Denn sie würden damit Menschen helfen, die sich für andere in Gefahr bringen. Alltagshelden eben.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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